Wer trägt die Schuld? KV oder Mitglied

Grüße

Folgende Konstellation:

Frau X war zeit ihres Lebens privat versichert. Jetzt wird Frau X plötzlich Arbeitslos und bezieht Hartz IV. Frau X geht zum Amt für Arbeit, welches zu ihr sagt: „Sie sind privat Versichert, suchen sie sich etwas Gesetzliches.“

Frau X tut wie geheissen und versucht eine gesetzliche KV zu finden.

Frau X zieht in ein anderes Bundesland und versucht, für ihre private KV einen lokalen Ansprechpartner zu finden, das wird abgelehnt. Sie muss alles telefonisch oder schriftlich mit ihrem 600 km entfernten „Vertreter“ klären.

Frau X, immernoch auf der Suche nach der gesetzlichen KV, fragt bei der Hotline ihrer privaten KV nach, ob eine Anwartschaft Sinn machen würde. Die Hotline sagt ihr: Na klar tun sie das. Frau X wendet sich an ihren 600 km entfernten Vertreter und beantragt eine Anwartschaft. Die wird auch prompt genehmigt und so besitzt Frau X nun eine Anwartschaft statt einer privaten KV.

Die gesetzliche KV bei der Frau X versucht unterzukommen lehnt den Antrag ab. Es gäbe da ein Gesetz seit 2008(?) dass verhindert dass lebenszeit-privatversicherte in der privaten bleiben müssten. Frau X hat nun keine Versicherung mehr.

Der 600 km entfernte „Vertreter“ noch irgendwer in der privaten KV hat zu keiner Zeit ein Schreiben in der hand gehabt in der zu erkennen war das Frau X gesetzlich Versichert wäre.

Frau X schickt ihrem 600 km entfernten „Vertreter“ die Ablehnung der gesetzlichen KV, was dieser später allerdings nie bekommen haben will.

Knapp 5 Monate später hat Frau X es geschafft das Amt für Arbeit davon zu überzeugen die privaten KV Beträge zu übernehmen. Nichtsahnend möchte Frau X die Anwartschaft „zurückwandeln“ und wird prompt aufgefordert nachzuweisen wo sie die ganze Zeit versichert war. Frau X verweist auf das damalige Fax mit der Ablehnung der gesetzlichen KV und wundert sich über die Reaktionen. Frau X fragt sich wieso niemand, nicht der „Vertreter“, nicht die private KV - Hotline noch sonst irgendjemand sie auch nur mal mit einem Wort drauf hingewiesen hätten dass sie diese Anwartschaft niemals hätte bekommen dürfen.

Frau X fragt sich dann wieso ihr 600 km entfernter „Vertreter“ sie nie aud das entsprechende Gesetz hingewiesen hat dass es seit 2008 gibt. Hätte dieser „Vertreter“ das nicht wissen müssen? Hätte er die Anwartschaft überhaupt genehmigen dürfen ohne Nachweis von Frau X über gesetzlichen KV-Beitritt?

Auf Anfrage bei der privaten KV gibt man (nur telefonisch) zu Fehler gemacht zu haben. Man würde Frau X ja nachwirkend versichern so dass alles lückenlos ablaufen würde. Natürlich müsste Frau X aber die inzwischen 6 Monate private KV Beiträge zahlen. Da Frau X aber wie gesagt Hartz IV bezieht, ist der Betrag von fast 2000 Euro einfach zu viel.

Frau X schaltet lieber einen Anwalt ein der jedoch, offenbar wenig erbaut darüber für so nen ollen Beratungsschein einen Finger krumm zu machen, nicht wirklich viel tut. Die private KV schlägt Frau X Raten von 300 Euro monatlich vor + alle Rezeptkosten und Behandlungskosten möge sie doch selber tragen das würde man dann verrechnen. Frau X fragt sich jetzt natürlich zu recht ob die private KV im Zauberwald wohnt und ob dort bekannt ist das ALG2 Empfänger sowas nie im Leben stemmen könnten.

Unterstützung bekommt die private KV jetzt auch noch vom Staat… denn der brummt Frau X jetzt noch ein Bußgeld von lustigen 230 Euro auf weil sie 6 Monate mit den Raten im Rückstand ist. Soll Frau X jetzt widerspruch einlegen und riskieren dass es noch mehr wird? Soll sie die Presse anrufen und die private KV aufs Korn nehmen?

Wer hat Schuld bei so viel wunderlicher Inkompetenz? Das Amt für Arbeit das mit dem sinnlosen Vorschlag überhaupt erst für die Situation gesorgt hat? Die kundenfreundliche private KV, die einem langjährigen Mitglied nichtmal einen direkten Ansprechpartner vorsetzt? Der 600 km entfernte „Vertreter“ der gern Anwartschaften einfach so genehmigt, ein Gesetzbuch von 1945 zu haben scheint und bei dem das Faxgerät selektive Aussetzer hat? Der Staat der grundsätlich noch einen draufsetzen muss ohne die Fakten zu kennen?

Fragen über Fragen

Grüße
Ibaras

mehr Infos bitte
Hallo,
ohne selbst Experte für die KV zu sein, werden aber vermutlich noch folgende Infos benötigt.

Was war die Dame: Selbstständig, Angestellt, selbst versichert oder über Ehepartner?
Reden wir bei allem über Vorgänge im Jahr 2010?
Wie alt ist die Dame?

Viele Grüße

Die Schuldfrage
hilft meines Erachtens hier nicht.

Frau X war zeit ihres Lebens privat versichert. Jetzt wird
Frau X plötzlich Arbeitslos und bezieht Hartz IV. Frau X geht
zum Amt für Arbeit, welches zu ihr sagt: „Sie sind privat
Versichert, suchen sie sich etwas Gesetzliches.“

Diese Aussage war leider falsch.
X sollte prüfen ob und inwieweit die PKV überhaupt hätte beendet werden dürfen. Siehe hierzu § 205 (2) VVG
http://bundesrecht.juris.de/vvg_2008/__205.html
Da die KV nicht hätte beendet werden dürfen besteht auch durchgängig die Pflicht zur Beitragszahlung, unabhängig von der finanziellen Situation von X. Möglicherweise kann hier aber rückwirkend der Basistarif - mit Beitragreduzierung - abgeschlossen werden. Dies wäre allerdings mit der zuständigen PKV abzuklären und zu besprechen.
Gruß Joerg Koenig

Grüße

Die Dame war Familienversichert über ihren Vater, seines Zeichens Allgemeinmediziner. 2007 bekam die Dame dann ihren eigenen Privatvertrag.

Sie war weder jemals selbstständig oder angestellt noch in irgendeinem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis.

Die Vorgänge finden im Zeitraum zwischen Mai 2009 und heute statt.

Die Dame ist jetzt 29 Jahre alt.

Danke und Grüße
Ibaras

Grüße

Die PKV hat sich bereiterklärt die Versicherung lückenlos fortzuführen, sprich ab dem Tag an dem die zu unrecht bewilligte Umwandlung der PKV in eine Anwartschaft stattfand.

Aber hätte die PKV diese Anwartschaft überhaupt bewilligen dürfen? Liegt der Fehler nicht bei der PKV? Schliesslich sollte eine PKV bzw. deren Vertreter die Gesetze doch besser kennen als Frau X und sie darauf hinweisen müssen dass das alles gar nicht rechtens ist, solange sie nicht anderweitig Versichert werden kann, was ja zu keinem Fall eine Möglichkeit war. Auch das hätte die PKV doch erkennen müssen.

Frau X ist im Übrigen durchaus bereit das halbe Jahr an Mitgliedsbeiträgen nachzuzahlen, nur bietet die PKV trotz ihres eigenen Fehlers Konditionen an die völlig unrealistisch sind. (Mit Absicht?) Eine PKV sollte sich doch der Tatsache bewusst sein, das ein Hartz 4 Empfänger finanziell überhaupt nicht in der Lage sein kann Arztrechnungen (bis zu 500 Euro im Monat) und Rezepte (bis zu 200 Euro im Monat) in voller Höhe + eine 300 Euro Rate pro Monat zu leisten.

Die Frage nach der Schuld sollte eigentlich klar bei der PKV liegen, die niemals eine Anwartschaft hätte genehmigen dürfen da Frau X zu KEINER Zeit ein Schreiben vorgelegt hatte dass sie gesetzlich versichert war.

Aber leider gibt es kaum Rechtsmittel die man nutzen kann.

Grüße
Ibaras

Hallo,

Die PKV hat sich bereiterklärt die Versicherung lückenlos
fortzuführen, sprich ab dem Tag an dem die zu unrecht
bewilligte Umwandlung der PKV in eine Anwartschaft stattfand.

Na prima!

Aber hätte die PKV diese Anwartschaft überhaupt bewilligen
dürfen? Liegt der Fehler nicht bei der PKV? Schliesslich
sollte eine PKV bzw. deren Vertreter die Gesetze doch besser
kennen als Frau X und sie darauf hinweisen müssen dass das
alles gar nicht rechtens ist, solange sie nicht anderweitig
Versichert werden kann, was ja zu keinem Fall eine Möglichkeit
war. Auch das hätte die PKV doch erkennen müssen.

Das mag wohl durchaus sein, aber trotzdem steht der PKV der Beitrag zu!

Frau X ist im Übrigen durchaus bereit das halbe Jahr an
Mitgliedsbeiträgen nachzuzahlen, nur bietet die PKV trotz
ihres eigenen Fehlers Konditionen an die völlig unrealistisch
sind. (Mit Absicht?) Eine PKV sollte sich doch der Tatsache
bewusst sein, das ein Hartz 4 Empfänger finanziell überhaupt
nicht in der Lage sein kann Arztrechnungen (bis zu 500 Euro im
Monat) und Rezepte (bis zu 200 Euro im Monat) in voller Höhe +
eine 300 Euro Rate pro Monat zu leisten.

Die PKV ist keine Sozialeinrichtung sondern ein auf Gewinn orientiertes Unternehmen. Gleichzeitig gilt: gleicher Beitrag für gleiche Risiken. Abweichungen bei normalem PKV-Schutz nicht möglich. Die finanziellen Möglichkeiten des Versicherten spielen bei der Beitragsgestaltung - Ausnahme Basistarif - keine Rolle!

Die Frage nach der Schuld sollte eigentlich klar bei der PKV
liegen, die niemals eine Anwartschaft hätte genehmigen dürfen
da Frau X zu KEINER Zeit ein Schreiben vorgelegt hatte dass
sie gesetzlich versichert war.

Daher wohl auch die Bereitschaft, den Vertrag rückwirkend wieder in Kraft zu setzen. Ansonsten: Nicht von Belang, schließlich hat ja die Dame auch die Anwartschaft/Ende Vollversicherung beantragt.
Wie bereits einmal geschrieben: Basistarif wäre hier evtl. eine Lösung. U.U. auch rückwirkend zu Beginn Hartz IV denkbar. Im Basistarif gibt es bei Bezug Hartz IV die Möglichkeit der Beitragsreduzierung!
Gruß J.K.