Hallo, meine Frage:
der AGeber teilt vor AVertrag-Beginn dem ANemer telef. mit,dass er an einer Schulung teilnimmt.
Der AG faxt den 3Zeiler Anmeldevordruck an die Schulungsfirma
Inhalt: Kurs: xy AN-Anschrift AG-Anschrift
und kreuzt Rechnungsgrundlegung „privat“ an. Unterschrieben: AG
(AV wurde nach der Schulung(vor AV-Beginn) vom AG gekündigt.
Lt AV trägt der AG sämtl. Schulungskosten)
Die Schulungsfirma schickt die extrem hohe Rechnung an den AN. Begründung: Anmedeforumular (Kreuzchen „privat“) und personenbezogene Schulung - was immer das heissen mag und nirgendwo steht.
Der AN hat keine mündl. Zusagen gemacht,keinen! Schulungsauftrag unterchrieben (lediglich die Teilnehmerliste ), wurde über nichts (Kosten, AGB’s) informiert und hat nie das/ein Anmeldeforumular vom AG gesehen.
Aufträge zu Lasten Dritter (Kreuzchen: privat)ist doch grundsätzlich nicht möglich. Die Teilnahme an der Schulung war Pflicht. A
AG hat der Schulungsfirma mitgeteilt, sie seien nicht „Nutznießer“ der Schulung und zahlt nicht. AN hätte gesagt er zahlt die Schulung, was nicht stimmt.
Mit der Anmeldung liegt doch ein Vertragsverhältnis zwischen AG und Schulungsfirma vor. Völlig unabhängig davon wie Absprachen (Arbeitsvertrag) zwischen AG und AN sind. Oder?
1000Dank für eure Hilfe
Simone