Wer trägt die Schulungskosten

Hallo, meine Frage:
der AGeber teilt vor AVertrag-Beginn dem ANemer telef. mit,dass er an einer Schulung teilnimmt.
Der AG faxt den 3Zeiler Anmeldevordruck an die Schulungsfirma

Inhalt: Kurs: xy AN-Anschrift AG-Anschrift
und kreuzt Rechnungsgrundlegung „privat“ an. Unterschrieben: AG

(AV wurde nach der Schulung(vor AV-Beginn) vom AG gekündigt.
Lt AV trägt der AG sämtl. Schulungskosten)

Die Schulungsfirma schickt die extrem hohe Rechnung an den AN. Begründung: Anmedeforumular (Kreuzchen „privat“) und personenbezogene Schulung - was immer das heissen mag und nirgendwo steht.

Der AN hat keine mündl. Zusagen gemacht,keinen! Schulungsauftrag unterchrieben (lediglich die Teilnehmerliste ), wurde über nichts (Kosten, AGB’s) informiert und hat nie das/ein Anmeldeforumular vom AG gesehen.

Aufträge zu Lasten Dritter (Kreuzchen: privat)ist doch grundsätzlich nicht möglich. Die Teilnahme an der Schulung war Pflicht. A
AG hat der Schulungsfirma mitgeteilt, sie seien nicht „Nutznießer“ der Schulung und zahlt nicht. AN hätte gesagt er zahlt die Schulung, was nicht stimmt.
Mit der Anmeldung liegt doch ein Vertragsverhältnis zwischen AG und Schulungsfirma vor. Völlig unabhängig davon wie Absprachen (Arbeitsvertrag) zwischen AG und AN sind. Oder?

1000Dank für eure Hilfe
Simone

Hallo,

schwierig, ohne Anwalt wird es nicht vorangehen.

der AGeber teilt vor AVertrag-Beginn dem ANemer telef.
mit,dass er an einer Schulung teilnimmt.

(1) Auftraggeber der Schulung ist AG.

Der AG faxt den 3Zeiler Anmeldevordruck an die Schulungsfirma

(1) Auftr…

Inhalt: Kurs: xy AN-Anschrift AG-Anschrift
und kreuzt Rechnungsgrundlegung „privat“ an. Unterschrieben:
AG

(1) … AG nimmt privat an einer Schulung teil

(AV wurde nach der Schulung(vor AV-Beginn) vom AG gekündigt.
Lt AV trägt der AG sämtl. Schulungskosten)

(1) …

Die Schulungsfirma schickt die extrem hohe Rechnung an den AN.
Begründung: Anmedeforumular (Kreuzchen „privat“) und
personenbezogene Schulung - was immer das heissen mag und
nirgendwo steht.

Das ist nicht Saxche des AN. Er hat nicht beauftragt, zwischen AN und Schulungsfirma ist kein Vertrag zustande gekommen.

Der AN hat keine mündl. Zusagen gemacht,keinen!
Schulungsauftrag unterchrieben (lediglich die Teilnehmerliste
), wurde über nichts (Kosten, AGB’s) informiert und hat nie
das/ein Anmeldeforumular vom AG gesehen.

Mmmhhh, nur Teilnehmerliste? Quasi, AG schickt Vertreter?

Aufträge zu Lasten Dritter (Kreuzchen: privat)ist doch
grundsätzlich nicht möglich. Die Teilnahme an der Schulung war
Pflicht.

Nun, Pflicht mag sein. Auftraggeber der Schulung ist noch immer AG.

AG hat der Schulungsfirma mitgeteilt, sie seien nicht
„Nutznießer“ der Schulung und zahlt nicht.

Mag sein, weil AG dem AN den AV gekündigt hat. Andere Baustelle.

AN hätte gesagt er
zahlt die Schulung, was nicht stimmt.

Was zu beweisen wäre, vom AG.

Mit der Anmeldung liegt doch ein Vertragsverhältnis zwischen
AG und Schulungsfirma vor.

So wie beschrieben, ja. Schulungsfirma hat keinerlei Ansprüche gegen AN, da kein direktes Vertragsverhältnis vorhanden. AG müsste es direkt mit AN klären.

Völlig unabhängig davon wie
Absprachen (Arbeitsvertrag) zwischen AG und AN sind. Oder?

Nun, das kann man so jetzt nicht beurteilen.

Zum obigen, „Anwalt nehmen“: Es könnte durchaus möglich sein, dass Schulungsfirma massiv gegen AN vorgeht, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobüro, Klage, … oder sonstwas. Rechtzeitig aufgestellt sein.

Anwalt kann Vertrag etc. auf juristischer Basis beurteilen und klären.

Nicht hoffnungslos, eher gute Karten für AN.

Gruß
Der Franke