Händler A verkauft schwere, sperrige Artikel via Internet. Die Artikel bestellt er dann direkt beim Hersteller B. Der Hersteller liefert an eine Spedition S, die sich um die Auslieferung an die Endkunden kümmert.
Nun stellt sich heraus, dass ca. 50% der Artikel schadhaft sind. Es sind keine Transportschäden, sondern die Ware ist einfach fehlerhaft.
Die Mängel sind meistens offensichtlich, Teile gerissen, abgebrochen, offensichtlich schlechte Endkontrolle.
A reklamiert die Ware bei B, B sagt auch Ersatz zu, will aber nur an S liefern, nicht an den Endkunden. S will bei erneuter Auslieferung und Rücktransport natürlich wieder bezahlt werden. A bleibt somit auf hohen Kosten sitzen.
Ich würde das so einschätzen, dass B die Versandkosten erneut zu tragen hat, weil:
A kauft etwas inklusive Versandkosten und geht (mit Recht) davon aus, dass dieses in einwandfreiem Zustand geliefert wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Handel nicht endgültig abgeschlossen! Was kann der Endkunde dafür, dass die Ware nicht ordnungsgemäß ist? Also muss der Verkäufer (B) dafür sorgen, dass der Handel zu den zuvor vereinbarten Konditionen zustande kommt und die erneuten Versandkosten tragen! (Egal ob über Spedition S oder auf anderem Wege)
Ob das im BGB oder anderswo wirklich gesetzlich so geregelt ist, kann ich leider nicht sagen.