Wer trägt Einmessungskosten

Hallo,

die Eigentümer unseres alten Hauses überbrachten uns ein Schreiben vom Kreis zur Einmessung von Bauerweiterungen aus den Jahren als wir noch Eigentümer waren. Die Aufforderung zur Einmessung kam zu der Zeit, als die jetzigen Eigentümer das Haus bereits gekauft hatten. Wer muss die Kosten der Einmessung nun tragen ?

Gruss

Heinz

Hallo Heinz,

schau einmal in den Kaufvertrag. Dies ist meines Erachtens dort geregelt.

Christian

Hallo Christian,

im Kaufvertrag ist nichts diesbezügliches geregelt.

Gruss Heinz

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Hallo Heinz,

im Kaufvertrag ist nichts diesbezügliches geregelt.

es gibt doch sicher einen Passus über den Übergang von Lasten und Pflichten!

Gandalf