ich habe aus einem gewonnenen Mietprozess gegen die Eheleute … eine vollstreckbare Ausfertigung, daß die Beklagten gesamtverbindlich verurteilt werden an den Kläger (mich) DM 8700,- nebst 12% Zinsen hieraus seit dem 6.5.1996 zu zahlten.
Zudem geht aus dem Kostenfestsetzungsbeschluß hervor, daß die Beklagten als Gesamtschuldner die Kosten von 2.331,- aufgrund des vorläufigen vollsteckbaren Anerkenntisurteils zu bezahlten hat.
Mittlerweile ist die Ehe geschieden.
Der Beklagte sagt, daß er nur die Hälfte bezahlt. Die andere Hälfte soll ich von der bisherigen Ehefrau holen.
Meine Fragen:
Lt. Urteil sind diese doch „gesamtverbindlich“ verurteilt worden.
Obwohl die Ehe geschieden ist, kann ich das gesamte Geld bei
einem Partner holen?
Kann ich mit diesem Urteil eine Lohnpfändung machen lassen?
Wie soll ich vorgehen?
Vielen Dank im voraus liebes Forum für Eure Hilfe.
Gruß
Josef Dreher
Der Beklagte sagt, daß er nur die Hälfte bezahlt. Die andere
Hälfte soll ich von der bisherigen Ehefrau holen.
Antwort bitte mit Vorsicht geniessen, bin kein Rechtsexperte.
M. W. bedeutet gesamtschuldnerische Haftung, dass der Gläubiger sich den für ihn am günstigsten erreichbaren Schuldner aussuchen und von diesem die Gesamtschuld einfordern kann. Der Schuldner muss dann selber sehen, wie er mit seinen Mitschuldnern zu Rande kommt.
der Schorsch hat Recht. Für Deine Frage kommt es nicht darauf an, ob die Ehe der Beklagten geschieden ist. Die Beklagten haften gesamtschuldnerisch, d.h., jeder schuldet Dir den gesamten Betrag, insgesamt aber eben nur in Höhe von 100%. Du kannst also von Schulder A den gesamten Betrag fordern und A muß dann selber sehen, wie er im Innenverhältnis mit Schuldner B klarkommt.
Laß Dich durch die Scheidung nicht irritieren. Die geht nur die ehemaligen Eheleute etwas an.
Meine Fragen:
Lt. Urteil sind diese doch „gesamtverbindlich“ verurteilt
worden.
Obwohl die Ehe geschieden ist, kann ich das gesamte Geld bei
einem Partner holen?
Kann ich mit diesem Urteil eine Lohnpfändung machen lassen?
Wie soll ich vorgehen?
Ich hab mich gestern abend mal schlau gemacht (Wofür hat man denn ein halbes Dutzend Juristen in derNachbarschaft?). Wenn der eine Schuldner sich weigert, die volle Schuld zu zahlen, übergibst du die Sache einem Gerichtsvollzieher. Ist auch dieser erfolglos, veranlasst er die Lohnpfändung. Sinnvoll aber ist es, vor der Pfändung die Abgabe einer eidestattlichen Versicherung zu verlangen. Geht der Schuldner darauf ein statt zu zahlen, macht er sich nämlich strafbar, wenn er mit seinem Arbeitgeber bezügl. der Lohnpfändung irgend einen Schmu aushandelt.