Hey all.
Folgendes Szenario:
Am Wochenende gehen ein paar Leute in einem entfernten Garten Zelten. Alle sind volljährig bis auf ein 16 Jahre altes Mädchen, die allerdings die Erlaubnis ihrer Eltern bekommen würde, dorthin mitzugehen. Der Gartenbesitzer (ebenfalls volljährig und ein guter Bekannter) meint, er wolle sie nicht mitgehen lassen, da er der Leidtragende wäre, wenn ihr irgendetwas zustoßen würde. Er wäre ja anscheinend die Aufsichtsperson.
Meine Frage: stimmt das überhaupt? Hat er in diesem Fall wirklich die Verantwortung oder doch - wie ich vermute - die Eltern, da sie ihr ja die Erlaubnis gegeben haben?
Vielen Dank für die Hilfe.
Verantwortung wofür denn? Wenn die plötzlich Selbstmord begeht, trägt niemand dafür Verantwortung, jedenfalls nicht ohne weiteres. Wenn plötzlich Randalierer auftauchen oder ein Vergewaltiger, dann sind diese Personen, die Verbrecher, verantwortlich. Einen Automatismus, dass auch noch jemand anderes Verantwortung trägt, gibt es - so - nicht.
Klar… natürlich können Vergewaltiger auftauchen, die dann schuld sind. Vielleicht explodiert auch ein Vulkan…
Aber es muss doch ein festes Gesetz geben, das besagt, wer in diesem Fall die Verantwortungspflicht besitzt? Nehmen wir mal an, sie würde sich ins Koma saufen (was nicht der Fall sein wird, da sie keinen Alkohol konsumiert), wer trägt dann die Verantwortung?
Ich hoffe es ist klar, was ich meine. Wer trägt die Verantwortungspflicht?
Hallo,
ich schätze, es geht hier um die Aufsichtspflicht.
Kann mir eigentlich nicht vorstellen, das ein Gartenbesitzer für eine 16Jährige aufsichtspflichtig ist, wenn es keine entsprechende Vereinbarung zwischen Eltern und Gartenbesitzer gibt, aber ev. können die Eltern dem Gartenbesitzer ja eine entsprechende schriftliche Freistellung von der Aufsichtspflicht erteilen - ansonsten ist das schon eine haarige Frage.
Wenn ein ohne Eltern eingeladenes Kind in meinem Gartenteich ertrinkt, bin ich schon dran mit der Aufsicht.
Aber zum einen sind 16Jährige keine Kinder mehr, dürfen sogar arbeiten gehen, zum anderen ist die Erlaubnis der Eltern da und es gibt weitere Erwachsene, die mit der Minderjährigen zusammen dort sind und ergo mindesten ebenso oder noch eher Aufsichtspflichtig wären.
Aber das ist auch alles nur Küchenrechtsempfinden. Notfalls frag einen Anwalt.
Google doch mal nach Aufsichtpflicht bei Kindern oder Jugendliche auf dem Campingplatz (Campingplatzbetreiber sind nun wirklich nicht aufsichtspflichtig, verlangen aber auch eine Erlaubniss der Eltern).
Gruß, Hovke
hi
danke für die Fragestellung, wir stehen regelmässig selber vor dem Problem, wenn unser Junior (16) seine Kumpels zur Party bittet, denn ohne Bier läuft keine Party. Das ist ja keine neuzeitliche Erscheinung - im Gegenteil
Mein Wissen endet da, dass wir den Jugendlichen keine branntweinhaltigen Getränke zugänglich machen dürfen, das wars aber auch schon mit der Rechtssicherheit
Aufsichtspflicht???
In meiner Lehrzeit bei der DB waren wir in diesem Alter bereits in Paris, London, Brüssel, Venedig Wien etc
Wir haben uns da offensichtlich selber beaufsichtigt. So viel ich weiss, wird die Haftungsfrage im Unfall-Fall ausschliesslich von der Beurteilung über die geistige Reife des Jugendlichen durch die Eltern herbeigeleitet - was immer das im Sreitfall bedeuten mag
selber neugierig auf sachdienliche Antworten
Schorsch
Hallo
Klar… natürlich können Vergewaltiger auftauchen, die dann
schuld sind. Vielleicht explodiert auch ein Vulkan…
Aber es muss doch ein festes Gesetz geben, das besagt, wer in
diesem Fall die Verantwortungspflicht besitzt? Nehmen wir mal
an, sie würde sich ins Koma saufen (was nicht der Fall sein
wird, da sie keinen Alkohol konsumiert), wer trägt dann die
Verantwortung?
Die junge Dame. Sie ist mit 16 selbst alt genug, zu wissen, dass man Alkohol nicht folgenlos trinken kann.
Ich hoffe es ist klar, was ich meine. Wer trägt die
Verantwortungspflicht?
Jedenfalls nicht der Grundstücksbesitzer nur allein deswegen, weil sie ohne Eltern auf seinem Grundstück übernachtet und sie dabei etwa Opfer einer Straftat wird. Da müsste schon eine Verkehrssicherungspflicht von ihm verletzt worden sein.
Die Verantwortung verbleibt bei den Erziehungsberechtigten oder der ggfls. von diesen bestimmten Aufsichtsperson; wenn er im vorliegenden Einzelfall diese Verantwortungsübertragung nicht ausdrücklich angenommen hat, ist er m.E. aus dem Schneider.
Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung über straf- und zivilrechtliche Folgen einer Aufsichtspflichtverletzung gibt es nicht, das ist immer eine Einzelfallentscheidung. So lange etwa eine 16-jährige nicht zu Schaden kommt, kann niemand abwesenden Erziehungsberechtigten irgendwas illegales vorwerfen.
smalbop
Hallo
Mein Wissen endet da, dass wir den Jugendlichen keine
branntweinhaltigen Getränke zugänglich machen dürfen, das wars
aber auch schon mit der Rechtssicherheit
Nur in der Öffentlichkeit ist das verboten. Auf einem Privatgrundstück nicht.
Gruß
smalbop
ich schätze, es geht hier um die Aufsichtspflicht.
Eben nicht. Jedenfalls nicht nur. Auch ein Aufsichtspflichtiger muss nicht für jeden haften oder gar das Strafrecht fürchten. Dazu gehört insbesondere noch eine Verletzung der Aufsichtspflicht und zudem ein Schaden. Nicht das eine noch das andere reicht für sich genommen aus.
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