Wer trägt Kosten bei Unterhaltsstreit?

Normal sagt man doch in einem Rechtsstreit, der Verlierer bezahlt.

Aber wie sieht die Sache aus, wenn ein Unterhalstpflichtiger Kindesvater der Kindesmutter keinen Unterhalt zahlt, und die deswegen langwierig klagen muß?

Wer zahlt diese Klagekosten?

Stellen wir uns mal den rein theoretischen Fall vor, ein Kindesvater in Scheidung zahlt überhaupt nichts. Keinen Unterhalt, keinen Rentenausgleich, keine ausstehenden gemeinsamen Kreditraten (sein Anteil) und die Kindesmutter kommt durch das fehlende Geld in Finanzielle Not, die Bank sitzt ihr im Genick und will Geld sehen für Raten und alles.
Sie muß alles einklagen, aber wer zahlt das?

Hallo, Ebi,

Normal sagt man doch in einem Rechtsstreit, der Verlierer
bezahlt.

Dieser Satz sagt alles. Wenn eine Klage erfolgreich ist, also etwa ein Zahlungspflichtiger seine Zahlungspflicht durch Urteil oder gerichtliche Einigung hinter die Ohren geschrieben bekommt, dann wird das Urteil oder die gerichtliche Einigung in der Regel auch eine Festlegung enthalten, wer die Verfahrenskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) zu tragen hat: normal der Verlierer. Es kann aber auch sein, dass die Verfahrenskosten geteilt werden - das hängt halt vom Einzelfall ab.

Gruß, Helmut

Hallo, Ebi,

Normal sagt man doch in einem Rechtsstreit, der Verlierer
bezahlt.

Dieser Satz sagt alles.

Wenn der Verlierer abber nix hat, hat man einen schönen teuren Titel mit dem das Klo tapezieren kann und sich jeden Tag drüber ärgern kann

Gruß, Helmut

LG
Mikesch

Huhu!

Stellen wir uns mal den rein theoretischen Fall vor, ein
Kindesvater in Scheidung zahlt überhaupt nichts. Keinen
Unterhalt, keinen Rentenausgleich, keine ausstehenden
gemeinsamen Kreditraten (sein Anteil) und die Kindesmutter
kommt durch das fehlende Geld in Finanzielle Not, die Bank
sitzt ihr im Genick und will Geld sehen für Raten und alles.
Sie muß alles einklagen, aber wer zahlt das?

Wenn die Mutter wirklich in finanzieller Not ist, hat sie auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe und muss sich um die Bezahlung von Gerichts- und Anwaltskosten keine Sorgen machen. Auch den Kindesunterhalt gibt es vom Jugendamt, welches sich die Kohle mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln vom Vater wiederholt.

Leider falsch, weil …

Auch den
Kindesunterhalt gibt es vom Jugendamt, welches sich die Kohle
mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln vom Vater
wiederholt.

Leider nicht ganz richtig.
Das gilt nur bis zu einem gewissen Alter.
Aber diese Kinder hier sind schon 13, 15 und 17 und gibt es das nicht mehr.

Wenn die Mutter wirklich in finanzieller Not ist, hat sie auch
Anspruch auf Prozesskostenhilfe und muss sich um die Bezahlung
von Gerichts- und Anwaltskosten keine Sorgen machen.

Leider ist es nicht so.
Der Ehemann hat ein Haus gekauft, und aus steuerlichen Gründen ALLE Verträge mit Belastungen auf Ihren Namen gemacht, und das Haus dazu.
Nun zahlt er nicht mehr und die Banken wollen von der Frau Geld sehen und die Prozeßkostenhilfe greift nicht, weil, die Frau hat ja ein Haus …
Und zu Geld machen darf Sie es nicht, weil es da noch einen notariellen Privatvertrag zwischen den beiden gibt, in dem steht, das Sie mit dem Haus nichts machen darf.

So viel ist ‚nix haben‘ :smile:

Wenn der Verlierer abber nix hat, hat man einen schönen teuren
Titel mit dem das Klo tapezieren kann und sich jeden Tag
drüber ärgern kann

In diesem rein theoretischen Fall nehmen wir mal an, das der (hoffentlich) Verlierer eine halbe Million neben hin geschafft hat, 61 Jahre ist, 3.000,- Euro Rente bekommt, eine Luxuswohnung gekauft hat, einen Luxus-Van hat, ein dickes Motorrad fährt und … dem Gericht seit einem Jahr erzählt das er keinen Kindesunterhalt bezahlen kann, weil er mit seinen 61 Jahren noch Umschulen muß, weil er von 3.000,- Euro Rente nicht Leben kann.

Das in dem Fall leider theoretisch die Ehefrau mit 1.000,- Netto dann 3 Kinder durchbringen muß und für alle ehelichen Kredite aufkommen muß, die der Mann aus obigen Grund ebenso nicht mehr bezahlt, war bisher kein Argument für einen positiven Verlauf der Affäre …

So etwas gibt es wirklich.