Hi,
trägt für in Deutschland bei der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte diese die Kosten für eine Bergrettung im Inland? Also Transportkosten-Bergwacht-Rettungshubschrauber usw…
Falls nein, gibt es dafür eine spezielle (private) Versicherung die ggf. auch Rettungen im Ausland bezahlt?
Mitglieder in Alpenvereinen besitzen diese Versicherung wohl, mich interessieren aber vereinsfreie Abschlüsse.
Hallo,
doch, auch die Krankenkasse zahlt für die Bergrettung,u.a. auch für den Hubschrauber-Einsatz. was ich als „Flachländer“ nicht weiss, ob es immer 100% sind, die von der Kasse übernommen werden.
Gruss
Czauderna
trägt für in Deutschland bei der gesetzlichen
Krankenversicherung Versicherte diese die Kosten für eine Bergrettung im Inland?
Medizinisch notwendigen Krankentransport zahlt die GKV in der REgel (nicht immer). Bergungskosten meines Wissens nicht.
Falls nein, gibt es dafür eine spezielle (private)
Versicherung die ggf. auch Rettungen im Ausland bezahlt?
Bergungskosten sind eine Leistungsart der privaten Unfallversicherung. Es wäre am konkreten Tarif zu prüfen, ob Dein Szenario die Leistung auslösen würde.
Aber: Nicht für alles kann man sich versichern, bestimmte Risiken muß man selber tragen.
Hi,
trägt für in Deutschland bei der gesetzlichen
Krankenversicherung Versicherte diese die Kosten für eine
Bergrettung im Inland? Also
Transportkosten-Bergwacht-Rettungshubschrauber usw.
Also bei Skiunfällen werden die Bergungskosten wohl nicht übernommen. Wie das nun ist, wenn man beim Wandern einfach mal so einen Herzkasper bekommt, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht.
Falls nein, gibt es dafür eine spezielle (private)
Versicherung die ggf. auch Rettungen im Ausland bezahlt?
Ja. Ausland ist natürlich ein besonderes Thema. Da ist wohl eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar, wenn man keine (zusätzlichen) bösen Überraschungen erleben will. Ansonsten mal nachsehen, ob man nicht schon über eine vorhandene Unfallversicherung, ADAC-Mitgliedschaft o.ä. eine entstsprechende Absicherung für Bergekosten besitzt. http://www.test.de/themen/freizeit-reise/test/Winter…
Schau mal hier oder auf den Internetseiten der Versicherer oder frag beim Vertreter Deines Vertrauens nach. Vielleicht kann man auch Bekannte fragen, welche Erfahrungen die so gemacht haben.
Darüber hinaus könnte ich mir vorstellen, das die GKV angesichts chronisch knapper Kasse inzwischen weniger kulant ist und ganz genau hinschaut. Möglicherweise sieht man sich dann heute Forderungen ausgesetzt, die man bisher als Bestandteil des Leistungskataloges wahrgenommen hat.
Grüße
Falls nein, gibt es dafür eine spezielle (private)
Versicherung die ggf. auch Rettungen im Ausland bezahlt?
Ja. Ausland ist natürlich ein besonderes Thema. Da ist wohl
eine Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar,
ich denke, dass die Auslandsreisekrankenversicherung das nicht zahlen wird. Oder doch? Bei meiner Recherche habe ich keine verbindliche AUssage darüber gefunden.
was ist denn der Unterschied zwischen einem Krankentransport
„irgendwo draußen auf dem Feld“, „irgendwo draußen im
Berghang“ und einer Bergung?
Da kann ich nur spekulieren: Krankentransport erfordert einen Rettungswagen und dessen Personal. Bergung eines Verletzten erfordert zusätzliches Personal und ggf. technische Hilfsmittel.
zuerst würde ich die Unfallversicherung prüfen. Manche übernehmen, manche nicht. Alternativ ist eine Mitgliedschaft im Alpenverein sinnvoll: http://alpenverein.de//template_loader.php?tplpage_i…
Da sind auch gute Summen versichert, die u.U. schnell zusammen kommen.
die GKV leistet im Geltungsgebiet für den Transport, eine Einschränkung auf bestimmte Verkehrsmittel gibt es dabei aus § 60 Abs. 3 Nr. 3 SGB V nicht. Die Leistung erfolgt also auch für den Rettungshubschrauber (als Luftfahrzeug). Auch der Rettungsschlitten der Bergwacht dürfte ein Fahrzeug i.S. des § 60 sein.
Trotzdem sind Fälle denkbar, in denen keine Leistung erfolgt. Wer geschickt ist, besorgt sich eine Deckung bis mindestens 10.000 Euro bei internationaler Geltung für weniger als 10 Euro im Jahr. Wer sich das nicht leisten möchte, bleibt besser mit seinem Hintern auf dem heimischen Sofa. Dort kann nichts passieren, das Kosten außerhalb des § 60 verursacht
Alternativ ist eine Mitgliedschaft
im Alpenverein sinnvoll:
die ist aber IMHO recht teuer als reinen Versicherungsbeitrag. Kostet so um die €40.-/€50.- p.a., meine Auslandsreise-KV dagegen nur 6,50 (nur mal als Vergleich).
hatte ich vorher schon gelesen (sorry, hätte ich erwähnen sollen). Ich finde aber nicht, dass meine Frage dort wirklich geklärt wird. Hab ich was überlesen?
"Reise-Krankenversicherung erstattet
die Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten und Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eintreten:
* Arzt- und Krankenhauskosten;
* Medikamente;
* Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen."
Hallo,
ich hab mich mal schlau gemacht - es gibt einen Vertrag mit der Deutschen Bergwacht wonach Einsätze am Berg von der Kasse bezahlt werden - in Verbindung mit einem eventuellen Hubschraubereinsatz kommen da schnelle 4stellige Beträge raus.
Gruss
Czauderna
Hallo,
in Deutschland ist die Gesetzliche Krankenkasse für den medizinisch notwendigen Transport verantwortlich.
Im Ausland sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden, da unterschiedliche (meistens unklare) Abkommen zwischen den Ländern und den heimischen Krankenkassen bestehen.
Eine Auslandsreise-KV kostet im Jahr zwischen 10,- und 20,-€/pro Nase.
Wichtig sind, gerade für Alpinsportler, die Transportkosten. Viele regeln hier den Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus (stationär), wenn trotz Hubschrauberflug vom Berg der nächste Arzt(ambulant) in der Talstation angeflogen wird, löst dies keine Zahlpflicht der Reise-KV aus, wenn dies nicht entsprechend geregelt ist.
Am besten wäre eine Formulierung in den AVB, wie der Transport zum nächstgeeigneten Arzt ist versichert. Zumindest der Transport zum nächsten Notfallarzt sollte versichert sein. Wenn nicht immer auf einen Flug ins Krankenhaus bestehen:wink:
Der Rücktransport nach Deutschland sollte derart geregelt sein, dass nicht nur ein Flug erster Klasse gezahlt wird. Der Rücktransport kann u.U. über 10.000,-€ betragen. Sehr positiv ist zum Beispiel eine Formulierung wie, wenn der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauert.
Die maximale Behandlungsdauer im Ausland sollte nicht beschränkt sein, wenn z.B. keine Transportkosten wie oben versichert sind oder man einfach nicht transportfähig ist. Viele Auslands-KV enden nach Ablauf der Versicherungsdauer (Rückkehr nach Deutschland, längstens jedoch 30/45 Tagen oder sonst einer angegebenen Dauer). Der Zeitraum für andauernde Versicherungsfälle nach Ablauf der Versicherungsdauer sollte möglichst gut geregelt sein. Z.B. für im Ausland andauernde Versicherungsfälle wird auch über die vereinbarte Dauer hinaus (unbegrenzt/3 Monate/6 Monate) geleistet. Ansonsten bliebt man auf den Restkosten hängen.
Hallo,
deine Antwort las ich noch rechtzeitig, für eine Bestätigung reichte es aber nicht mehr
Auf alle Fälle danke für deine ausführliche Darstellung, nun bin ich schlauer!
in Deutschland ist die Gesetzliche Krankenkasse für den
medizinisch notwendigen Transport verantwortlich.
Das ist ja schon mal wichtig zu wissen. Hätte ja auch sein können, dass Bergwandern als Risikosportart oder was weiß ich unversichert wäre.
Im Ausland sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung
abgeschlossen werden,
Was du schreibst klingt danach, dass man die konkreten Versicherungsbedingungen genau studieren muss. Sonst weiß man auch nicht genau, ob der Transport bezahlt wird.
Am besten wäre eine Formulierung in den AVB, wie der Transport
zum nächstgeeigneten Arzt ist versichert. Zumindest der
Transport zum nächsten Notfallarzt sollte versichert sein.
Wenn nicht immer auf einen Flug ins Krankenhaus bestehen:wink:
die GKV leistet im Geltungsgebiet für den Transport, eine
Einschränkung auf bestimmte Verkehrsmittel gibt es dabei aus §
60 Abs. 3 Nr. 3 SGB V nicht. Die Leistung erfolgt also auch
für den Rettungshubschrauber (als Luftfahrzeug).
Das ist ja gut zu wissen!
Wer geschickt ist, besorgt sich eine Deckung bis mindestens
10.000 Euro bei internationaler Geltung für weniger als 10
Euro im Jahr.
Und durch welche Versicherungsart ist das konkret möglich?