Wer trägt Kosten für Entfernung von Schimmel?

Grüßt euch,

mein Problem ist folgendes:

Vor ein paar Wochen bemerkten wir Probleme am Übergang von Fliesen und Putz in unserer Dusche. Da wir beide ziemlich groß sind (1,90m) ist der Duschhahn immer auf maximaler Höhe. Leider ist nicht so hoch gefliest, weshalb es zu diesen Problem kam.
Mit diesem Problem haben wir uns an den Hausmeister gewandt, der uns bei einer Begehung unseres Badezimmers sagte, dass dieses Problem auch durch andere Wohnungen schon bekannt ist und in der kommenden Woche ein Anstreicher im Haus wäre, der sich der Sache annimmt. Von anstehenden Kosten war keine Rede. Für uns klang es nach einer unkomplizierten schnellen Lösung für ein Problem, was generell bekannt ist und keines besonderen Aufwands bedarf.
In der folgenden Woche kam dann der Anstreicher und regelte die Sache. Auch bei diesem Termin wurde nichts über eventuelle Kosten gesagt.
Nun haben wir zu unserer Überraschung eine saftige Rechnung erhalten, ohne dass vorher jemals eine Andeutung über anstehende Kosten gekommen wäre.
In dem Schreiben zur Rechnung stand drin, dass das ganze insbesondere durch schlechte Lüftung zustande gekommen ist. Aber es war halt am Übergang von Fliesen zu Putz, weil das Wasser immer da dran spritzte. Auch der Hausmeister hat mit der Hausverwaltung telefoniert und sich auf unsere Seite gestellt und gesagt, dass immer korrekt gelüftet wurde, das Problem am Übergang lag.

Wir haben auch schon bei der Rechnung bei der Hausverwaltung angerufen und sollten denen dann auch den Ablauf zuschicken (also so wie er hier auch steht), aber letztendlich haben sie dann nur ein Schreiben geschrieben, dass wir dennoch zahlen sollten (nur den Grund haben sie geändert von schlechter Lüftung auf persönliche Schuld wegen Körpergröße).

Vor allem zwei Sachen würden mich interessieren.

Wenn man etwas in der Wohnung machen lässt, und dabei später Kosten anfallen, muss der Vermieter nicht vorher eine Ankündigung machen, also muss er uns nicht darauf hinweisen, dass Kosten entnstehen?

Und, ist es überhaupt rechtens, dass wir dafür belangt werden? Erstmal den Grund einfach ändern, und dann die Größe als Grund. Dazu muss man wissen, dass im Vertrag recht verklausuliert steht, dass wohl bis zu 10% der Jahresmiete für Nachbesserungen und Reperaturen übernommen werden müssen.

Vielen Dank schon mal!!

Diese rechtlichen Fragen kann ich nicht beantworten, da müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Das ist normalerweise ein Fall für den Rechtsanwalt.

Eine fachlich richtige Antwort darauf kann ich deshalb nicht geben.

In der DIN 18195, Teil 5 von März 2004, das ist die neueste Ausgabe, steht unter:

8.1.6 Abdichtungen von Wandflächen müssen an den Seiten von Wasserentnahmestellen mitnd. 200 mm über die Wasserentnahmestelle hochgeführt werden.

Viel Erfolg, K. Taeubig

Vielen Dank schonmal!!

Hallo!

Das ist eine Experten Anfrage für juristische Personen bzw. Mieterschutzbund!
Bitte in der richtigen Rubrik fragen!

Gruss, T.Zinecker

Hallo Markus,

Vor allem zwei Sachen würden mich interessieren.

Wenn man etwas in der Wohnung machen lässt, und dabei später
Kosten anfallen, muss der Vermieter nicht vorher eine
Ankündigung machen, also muss er uns nicht darauf hinweisen,
dass Kosten entnstehen?

Und, ist es überhaupt rechtens, dass wir dafür belangt
werden? Erstmal den Grund einfach ändern, und dann die Größe
als Grund. Dazu muss man wissen, dass im Vertrag recht
verklausuliert steht, dass wohl bis zu 10% der Jahresmiete für
Nachbesserungen und Reperaturen übernommen werden müssen.

Leider kann ich dir hierzu nicht sagen - Rechtsfragen sind nicht mein Gebiet. Nimm Deinen Mietvertrag und gehe damit zu einem Rechtsanwalt und lass dich dort beraten. Hast du Fotos von der Situation gemacht, bevor der Ansteicher da war?

Alles Gute

Barbara

Dies ist ein rechtliches Problem hierzu in diesem Bereich bin ich kein experte

Hallo Markus_87,
erst einmal für eure Größe könnt Ihr nichts.
Es wäre auch gut zu wissen ob es sich um ein Innenbad handelt (für die größe des Abzug`s)
Wenn es sich aber um ein Bad mit Tageslich-Fenster handdelt könnte man auf die Idee kommen das Ihr nicht richtig gelüftet habt.

Wenn Ihr also noch den Duschen das Fenster geöffnet habt ist es nicht eure Schuld, und die Sanierung des Bad ist von der Hausverwaltung zu tragen.

Schimmel in der Wohnung ist auch ein Grund um die Miete zu kürzen, (zeitlich) mit anschreiben und Bekanntgabe des Grund.

Hallo,

das ist eine schwierige Situation, wenn Sie definitiv Schuld für die Schimmel entstehung verantwortlich sind, müssten Sie auch zahlen. Ist das nicht so, dann nicht, allerdings müssten Sie nachweisen woher der Schimmel kommt. Das zB.kann Feuchte in der Wand sein.

Vorher muss Sie die Verwaltung nicht auf die Rechnung hinweisen, zumal man nicht weiss woher die Schimmelbildung kommt.

mit freundlichen Grüßen
bearbeiter: jörg oberkersch

bäderstudio & haustechnik oberkersch

bäder - heizung - fliesen - solar - elektro - photovoltaik - kamine - wärmepumpen

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