Wer trägt Kosten für Fachkraft an Kindergarten?

Liebe WWW-ler,

ich habe hier und heute einige Fragen und hoffe, daß sich unter Euch ein paar „Fachkundige“ befinden, die mir (und einigen anderen Betroffenen) weiterhelfen können.
Unsere Gemeindeverwaltung beabsichtigt für die Kindergärten hier am Ort eine sozialpädagogische Fachkraft einzustellen.
Da scheinbar der Gemeindeetat die Kosten für diese Fachkraft nicht alleine tragen kann (so die Aussage des Bürgermeisters), sollen wir Eltern 50% der Kosten, die durch diese Fachkraft anfallen, selber aufkommen. Diese bedeutet, daß sich die monatlichen Kindergartenkosten für jedes Kind um 20-25 DM erhöhen.
Was uns Eltern dabei nicht zusagt ist, daß diese Fachkraft NUR für die Erzieherinnen da sind, nicht für unsere Kinder und wir trotzdem die Hälfte der Kosten übernehmen sollen.
Sie soll unter den Erzieherinnen bei Bedarf vermitteln, Fortbildungen organisieren, ect…
Meine Fragen wären nun folgende:

  • ist die Bezahlung dieser Fachkraft nicht alleinige Gemeindeangelegenheit?

  • in wie weit ist es rechtens, Eltern nur dann ein Abstimmungsrecht zu gewähren, wenn diese am Informationsabend anwesend sind (Infoabend ist gleichzeitig Abstimmungsabend!)? Können schriftliche Stimmabgaben grundsätzlich und ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden?

  • wie sieht die allgemeine Rechtslage aus?

Ich hoffe, daß es hier Fachleute gibt, die mir (uns) weiterhelfen können.

MfG User

P.S. Ein weiteres Problem ist, daß nach den Ferien viele der „alten Eltern“ nun nicht mehr da sind (Kinder kamen in die Schule) und die „Neuen Eltern“ werden mit diesem Infoabend geradezu überfahren, da sie ja auch gleich abstimmen müssen und schriftliche Vorabinfos sind nicht zu bekommen.

Hi,

diese Frage ist ohne Detailkenntnisse nicht befriedigend zu beantworten.
Die Gemeindeverwaltung hat aber mit Sicherheit eine Aufsichtsbehörde, die in den einzelnen Bundesländer unterschiedlich organisiert ist.
Diese Aufsichtsbehörde wäre in deinem Fall der richtige Ansprechpartner. Dort kannst du allgemein anfragen und auch konkret anhand der Gemeindesatzung überprüfen lassen, ob das Vorgehen deiner Gemeinde satzungskonform ist.
Die Aufsichtsbehörde wäre letztlich auch die Stelle, an die eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der Gemeinde zu richten ist.

Gruß,
Francesco

Danke Francesco (o.T.)
.