Herr „Matze“,
eine Hausmeistertätigkeit mit irgendwelchen Vereinbarungen zur einer Dienstwohnung abzuschließen, halte ich nicht für sehr gut. Eine Wohnung sollte separat davon bleiben, das bedeutet:
-in erster Linie einen regulären !!! Mietvertag mit allen!! gesetzl.Grundlagen abschließen,
-und zweitens den Hausmeistervertrag-ebenfalls auf der Richtlinie des Arbeitsrechtes.
Bei diesen Abschlußformen umgehen Sie jede eventuelle Streitigkeit zum Arbeitsverhäültnis, und auch um die Wohnung.
Gehen wir davon aus, Ihnen sagt die Arbeit nicht zu-dann sitzen Sie mit Abschluß der Tätigkeit gleichfalls auf der „Straße“, wenn Sie keine separaten Mietvertragsabschluß haben. Haben Sie diesen jedoch, gilt die Kündigungsfrist nach dem BGB -3Monate- für die Wohnung.
Was die Bezahlung betrifft, ist es ja klar, wenn Sie ide Wohnung mieten, dann müssen Sie diese auch bezahlen. Div.Regelunegn müssen schriftl.!!!vereinbart werden (günstigere Miete o.ä.)
Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen, wie man so schön sagt.
MfG Waldi 64