Wer trägt Kosten für Hausmeisterwohnung ?

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frau und ich sind auf der Suche nach einem Hausmeisterjob.
Nun gibt es bereits erste Angebote, die zum Teil auch den Bezug einer Dienstwohnung als Bedigung haben.
Grundsätzlich haben wir damit kein Problem, stellen uns jedoch die Frage welche unterschiedlichen Vertragsgestaltungen es da wohl gibt?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

Lieber Ratsuchender,

da gibt es so viele Vertragsgestaltungen wie auch sonst im Mietrecht. Am einfachsten ist es, wenn du die Wohnung ganz normal anmietest, so als ob du ein normaler Mieter wärst. Dann zahlst du die normale Miete, bekommst aber auch das volle Hausmeistergehalt und hast den normalen Schutz des Mietrechts. Es gibt da auch noch andere Konstellationen (z.B. mit Sonderkonditionen, dafür aber weniger Gehalt), die die Sache aber nur unnötig komplizieren.

Hausmeisterwohnung heißt heutzutage eigentlich nur, dass man in dem Bestand wohnt, den man betreut. Mehr sollte es auch nicht sein.

Gruß aus Berlin.

Stefan Pfeiffefr

Hallo, lieber Matze
zu Deiner Frage folgendes:

  1. Für die Wohnung wird ein vertragliches Mietverhältnis geschlossen, wie allgemein üblich.
  2. Für das Arbeitsverhältnis wird zwischen Hauseigentümer (Vermieter) und Dir ein Arbeitsvertrag für die Dienstleistung als Hausmeister geschlossen.
  3. Dabei handelt es jeweils um getrennt bestehende Vertragsverhältnisse.
  4. Das heist aber auch, da es sich wohl um ein Mehrfamilienhaus handelt, dass Du und Deine Frau bei den Betriebskosten ebenfalls den auf Euch entfallende Teil der Hausmeisterkosten zu tragen habt…
    Mit freundlichen Grüßen
    Willi

Herr „Matze“,
eine Hausmeistertätigkeit mit irgendwelchen Vereinbarungen zur einer Dienstwohnung abzuschließen, halte ich nicht für sehr gut. Eine Wohnung sollte separat davon bleiben, das bedeutet:
-in erster Linie einen regulären !!! Mietvertag mit allen!! gesetzl.Grundlagen abschließen,
-und zweitens den Hausmeistervertrag-ebenfalls auf der Richtlinie des Arbeitsrechtes.
Bei diesen Abschlußformen umgehen Sie jede eventuelle Streitigkeit zum Arbeitsverhäültnis, und auch um die Wohnung.
Gehen wir davon aus, Ihnen sagt die Arbeit nicht zu-dann sitzen Sie mit Abschluß der Tätigkeit gleichfalls auf der „Straße“, wenn Sie keine separaten Mietvertragsabschluß haben. Haben Sie diesen jedoch, gilt die Kündigungsfrist nach dem BGB -3Monate- für die Wohnung.
Was die Bezahlung betrifft, ist es ja klar, wenn Sie ide Wohnung mieten, dann müssen Sie diese auch bezahlen. Div.Regelunegn müssen schriftl.!!!vereinbart werden (günstigere Miete o.ä.)
Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen, wie man so schön sagt.
MfG Waldi 64

meist zahlt der Vermieter etwa 20 % der Miete und einen Renovierungszuschlag alle 3 Jahre. Aber nur, wenn in der W. Mieter empfangen werden.

Da Sie in der Hausmeisterwohnung wohnen möchten, tragen Sie auch die Kosten. Solche (Dienst)Wohnungen sind regelmäßig etwas günstiger als Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt, haben aber den kleinen Nachteil, das die Nutzugn vetraglich fest an Ihre Tätigkeit gebunden wird und automatisch wieder mit der Beendigung des Dienstverhältnisse für Sie endet.

Hallo,

da gibt es alle möglichen Vertragsgestaltungen. So allgemein kann ich Ihnen dazu eigentlich gar nichts sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

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Hallo.

Es gibt Verträge, bei denen die Wohnung Teil des Lohns ist. Meist wird es sich allerdings um 2 getrennte Verträge handeln (Arbeitsvertrag und Mietvertrag).

Hallo,
ein Mietvertrag für eine Dienstwohnung ist im Prinzip frei verhandelbar; Sie sollten aber genau die Bedingungen lesen, wovon die Nutzung abhängig ist, z.B. bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses, bei Berufsunfähigkeit usw.
Des Weiteren ist die Miete womöglich Bestandteil des Lohnes, das bedeutet steuerrechtliche Beachtung, es handelt sich um einen geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Wo beginnt die Arbeitsstelle und -zeit? und, und, und…
Diese Verträge sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, daher lassen sich keine allgemeingültigen Ratschläge geben.
Lesen Sie sich alles genau und zweimal durch und finden Sie den „Haken“, es ist immer einer dabei. Dann können Sie selbst entscheiden, ob Sie das Risiko eingehen oder nicht.
Gruß suver

Hallo Matze,

der Vertrag gestaltet sich meist nur unterschiedlich in Bezug auf die Kündigung.

Solltet ihr irgendwann nicht mehr Hausmeister sein, müsst ihr die Wohnung räumen, wenn der neu angestellte Hausmeister die Wohnung beziehen möchte.

Schönen Gruß
Lendzy