Wer trägt Kosten für Schaden ,Mietwohnung?

Hallo ,
seit ca. 4 Jahren wohne ich in einer Mietwohnung , nun ist der Küchenwasserhahn an einer Seite spröde und leckt wenn ich das Wasser anstelle.In jedem Fall muss der Wasserhahn ausgetauscht werden und ich frage mich wer für diese Kosten einspringt , der Vermieter oder vielleicht die Versicherung ? Da ich in zwei Monaten ausziehe würde ich es sehr ärgerlich finden diesen Schaden selber zu begleichen.
Mit lieben Grüssen
Lotte

Hmm, na dann las uns mal ran gehen,

gibt es eine gültige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag?

Wenn ja wird das wohl der Mieter zahlen müssen, wenn der Betrag nicht überschritten wird.

Wenn nein zahlt der Vermieter, außer der Schaden wurde nachweislich vom Mieter verursacht.

Was Mieter allerdings nun auf jeden Fall machen sollte, ist seiner Verpflichtung nachzukommen und den Schaden unverzüglich zu melden und dafür sorgen, dass keine Folgeschäden entstehen.

Macht dies der Mieter nicht und es kommt zu einen starken unkontrollierten Wasseraustritt hat dieser die Folgeschäden zu tragen.

Denke kaum dass dein Rentenversicherung den Schaden übernimmt, oder hast du etwa noch ne andere Versicherung?

Hi, kann das nicht auch eine Dichtung sein?
Gegenstände auf die der Mieter dauernden Zugriff hat, fallen in seinen Verantwortungs- Reparaturbereich. Dieser darf allerdings eine Höchstsumme nicht überschreiten, sonst ist der VM zahlungspflichtig.
Auf jeden Fall, wie schon geschrieben den VM benachrichtigen und fragen wie weiter vorgegangen werden soll.
MfG ramses 90
Ausserdem Faq1129 nicht beachtet!

Von der Versicherungsseite:

Es KANN als Armatur über die Gebäudeversicherung gedeckt sein. Das ist aber je nach Versicherung und Tarif unterschiedlich (und oft an eine Höchstentschädigungsgrenze gebunden). Pauschal kann man das nicht beauskunften. Ebenso nicht ob die Versicherung nur eine poröse Dichtung als Leck ansieht oder als Bruch. Beides ist möglich.

Es KANN als Armatur über die Gebäudeversicherung gedeckt sein.

Bitte? Welche Versicherung deckt denn Verschleiß ab?

Hallo Lotte, eindeutig trägt der Vermieter die Kosten. Es ist sein Eigentum, den er dir
zum Mietzweck zur Verfügung gestellt hat. Es bleibt auch nach dem Auszug sein 
Eigentum. Hier handelt es sich um gewöhnliches Verschlessteil. In der Regel machen 
die Vermieter wegen so einer Lapalie kein Aufstand. 
Deine Versicherung hat damit Nichts zu tun. Du hast ja Nichts kaputt gemacht.
Auf Verschleissteile zahlt keine Versicherung.
Gruss
Jürgen

Deine Pflicht ist den Defekt beim Vermieter sofort zu melden. Sonst Nichts. Ab dann ist der
Vermieter verantwortlich auch für Folgeschäden. Noch hat die Versicherung damit Nichts
zu tun, erst wenn meinetwegen Überschwemmung eintritt.
Jürgen

Hi!

eindeutig trägt der Vermieter die Kosten.

Unter „eindeutig“ verstehe ich was ganz anderes.

Es ist
sein Eigentum, den er dir
zum Mietzweck zur Verfügung gestellt hat.

Na toll, ich zerstöre die Mietwohnung, weil schon so muffig ist und melde es dem Vermieter - ist ja schließlich „sein Eigentum“, das ich gerade vernichtet habe, soll er also gefälligst zahlen (Fall 1: „Unsachgemäße Handhabung“, es bezahlt, wer denn Schaden verursacht hat)

Hier handelt es sich um gewöhnliches Verschlessteil.

Fall 2: Klausel für Kleinreparaturen
 

Deine Versicherung hat damit Nichts zu tun.

Die einzige vernünftige Aussage in dieser Antwort.

Du hast ja Nichts
kaputt gemacht.

Du kannst aber sehr viel aus dem 3-Zeilen-Post herauslesen … und solltest deswegen ganz einfach nicht antworten, wenn Du überhaupt keine Ahnung hast.

Grüße,
Tomh

3 Like

Hallo,

Es KANN als Armatur über die Gebäudeversicherung gedeckt sein.

Bitte? Welche Versicherung deckt denn Verschleiß ab?

fast jeder Leitungswasserschaden ist doch letztlich auf Verschleiß zurückzuführen!

Gruß
tycoon

Hallo,

Es KANN als Armatur über die Gebäudeversicherung gedeckt sein.

Bitte? Welche Versicherung deckt denn Verschleiß ab?

fast jeder Leitungswasserschaden ist doch letztlich auf
Verschleiß zurückzuführen!

Streng genommen nicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Verschlei%C3%9F

Aber der Punkt ist doch, was genau eigentlich versichert ist.
http://www.wohngebaeudeversicherung.info/versicherte…
Und da steht nirgendwo, dass Wasserhähne versichert sind (außer bei Frostbruch, der ja hier wohl kaum vorliegt), oder?

Ich kenne übrigens überhaupt keine Versicherung, die wirklich Verschleiß ersetzt. Am nächsten kommt dem noch eine (Haltbarkeits-)Garantie, aber auch dabei ist normaler Verschleiß in aller Regel ausgeschlossen.
Kennst Du eine?
Gruß
Testare_

Hallo,

Aber der Punkt ist doch, was genau eigentlich versichert ist.
http://www.wohngebaeudeversicherung.info/versicherte…
Und da steht nirgendwo, dass Wasserhähne versichert sind
(außer bei Frostbruch, der ja hier wohl kaum vorliegt), oder?

Ich kenne übrigens überhaupt keine Versicherung, die wirklich
Verschleiß ersetzt. Am nächsten kommt dem noch eine
(Haltbarkeits-)Garantie, aber auch dabei ist normaler
Verschleiß in aller Regel ausgeschlossen.
Kennst Du eine?

jau, kenne ich; ich zitiere:

Armaturen
(sonstige Bruchschäden)
In der Wohngebäudeversicherung sind Schäden an Armaturen auch dann im Rahmen der Leitungswasserversicherung eingeschlossen, wenn es sich nicht um Frostschäden handelt.

der Produktgeber ist aber nicht mehr sehr glücklich mit dem Produkt.

Gruß
tycoon

Dann zerstöre die Mietwohnung, wenn Du meinst, das es dasselbe ist.