Nach mir vorliegenden Informationen können die Kosten für den Betrieb eines Fahrstuhls in einem Mehrfamilienhaus auf die Mieter umgelegt werden, mit Ausnahme der Mieter, die im Erdgeschoss wohnen, die naturgemäß zum Erreichen ihrer Wohnung keinen Fahrstuhl benötigen.
Ich wohne im Erdgeschoss eines 4-stöckigen Mehrfamilienhauses. Die im Keller befindliche und mit Öl betriebene Zentralheizung beheizt nicht nur alle Wohnungen, sondern auch das Treppenhaus dergestalt, dass ab der 0,5ten Etage auf jedem Treppenabsatz zwischen den Etagen Heizkörper installiert sind. Als Erdgeschoss-Mieter habe ich nichts davon, denn die nach oben steigende Wärme erreicht mich nicht. Im Gegenteil, denn mit jedem Öffnen der Haustür strömt Kaltluft ins Treppenhaus, die an meiner Wohnung vorbei frühestens ab der 0,5ten Etage erwärmt wird.
Meine Überlegung ist, dass mir diese anteiligen Heizkosten für das Treppenhaus in analoger Anwendung zu den Fahrstuhlkosten nicht in Rechnung gestellt werden dürften. Mein Mietvertrag enthält keine diesbezügliche Regelung. Kann mir jemand sagen, ob meine Überlegungen richtig sind?