Wer trägt Kosten für Treppenhaus-Heizung?

Nach mir vorliegenden Informationen können die Kosten für den Betrieb eines Fahrstuhls in einem Mehrfamilienhaus auf die Mieter umgelegt werden, mit Ausnahme der Mieter, die im Erdgeschoss wohnen, die naturgemäß zum Erreichen ihrer Wohnung keinen Fahrstuhl benötigen.

Ich wohne im Erdgeschoss eines 4-stöckigen Mehrfamilienhauses. Die im Keller befindliche und mit Öl betriebene Zentralheizung beheizt nicht nur alle Wohnungen, sondern auch das Treppenhaus dergestalt, dass ab der 0,5ten Etage auf jedem Treppenabsatz zwischen den Etagen Heizkörper installiert sind. Als Erdgeschoss-Mieter habe ich nichts davon, denn die nach oben steigende Wärme erreicht mich nicht. Im Gegenteil, denn mit jedem Öffnen der Haustür strömt Kaltluft ins Treppenhaus, die an meiner Wohnung vorbei frühestens ab der 0,5ten Etage erwärmt wird.

Meine Überlegung ist, dass mir diese anteiligen Heizkosten für das Treppenhaus in analoger Anwendung zu den Fahrstuhlkosten nicht in Rechnung gestellt werden dürften. Mein Mietvertrag enthält keine diesbezügliche Regelung. Kann mir jemand sagen, ob meine Überlegungen richtig sind?

Hallo,

nein, die Kosten werden mit der Heizkostenverrechnung auf alle Nutzer mitverrechnet. Das Treppenhaus gilt als allgemeingenutzte Fläche die Verteilung erfolgt nach Fest- und Verbrauchskostenanteil.

MfG.

Hallo Fraggle70,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung, auch wenn sie für mich verständlicherweise nicht befriedigend ist. Klar und akzeptabel wäre es, wenn zwischen Haustür und meiner Wohnungstür auch ein Heizkörper existieren würde, der die einströmende Kaltluft sofort erwärmt. Nun ja, Pech gehabt :smile:

Gruß … jotka45

ist nicht hat korrekt, wird meist noch nicht einmal separat erfasst, wer teilt sich über die relativen Einzelanteile.

Freix

Sorry … freixenetter,

aber deinen Beitrag verstehe ich inhaltlich nicht

Gruß … jotka45

ist nicht hat korrekt, wird meist noch nicht einmal separat erfasst, wer teilt sich über die relativen Einzelanteile.

Freix

sorry das „wer“ hätte ein „sondern“ sein sollen.
HKö in Treppenhäusern werden normalerweise nicht mit Heizkostenverteilern ausgestattet und auch bei der Ausstattung mit Wärmezählern wird hier der Verbrauch nicht erfasst. Heizun im Treppenhaus ist Allgemeinverbrauch und verteilt sich über die Grundkosten und die in den Nutzeinheiten gemessenen Verbräuche anteilig, gehen sozusagen in der gesamtverteilung unter, ebenso wie die Leitungsverluste. Es zahlt ja auch niemand weniger, weil er näher am Heizraum wohnt und deswegen weniger Leitungsverluste zu tragen hat.

ich hoffe, mich nun verständlicher ausgedrückt zu haben

Danke … freixenetter,

für die Ergänzungen. Jetzt ist mir klar, dass ich als Erdgeschoss-Mieter keine Möglichkeit habe, mich von diesen Kosten zu distanzieren.

Gruß … jotka45

Hi ganz einfach… die Hausgemeinschaft egal wie die Konstellation an sich ist. Auch wenn die EG Mieter nichts davon haben. kissmet…

Gruß Peter

Auch dir vielen Dank … Piere :smile: