Wer trägt kosten ?

hallo

kleine frage.

angenommen person A nimmt sich ein anwalt und verklagt person B ( es geht um geld ).

person A bekommt recht und der klage wird stattgegeben.

kurz danach wird person B privatinsolvent und hat keinerlei geld mehr.

wer trägt nun die kosten ? normal müsste ja person B gerichts und verfahrenskosten sowie den anwalt von person A zahlen, oder ?

mfg

Hallo,

seinen Anwalt hat A beauftragt und muss ihn natürlich zahlen. Der theoretisch bestehende Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner B ist mangels Geld nicht realisierbar.

Für die Gerichtskosten haftet A als Kläger auch, sog. Zweitschuldnerhaftung, obwohl A gewonnen hat. Da er die Kosten vorauslagen musste, wird verrechnet und er könnte einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen B erwirken, der aber auch nicht realisierbar ist.

http://norm.bverwg.de/jur.php?gkg_2004,31

Hier ein paar nähere Infos:
http://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t…

VG
EK

hallo

ich dachte immer die kosten trägt in so einem fall die staatskasse ?

bleibt aber der anspruch gegen B bestehen ? falls dieser wieder zu geld kommen sollte ?

mfg

Hi,

ich dachte immer die kosten trägt in so einem fall die
staatskasse ?

nein, warum sollte denn die Allgemeinheit dafür zahlen müssen?

bleibt aber der anspruch gegen B bestehen ? falls dieser
wieder zu geld kommen sollte ?

er bleibt solange bestehen, bis der Anspruch verjährt ist. Deshalb wäre eine Titulierung des Anspruches sinnvoll, sofern noch nicht geschehen.

Gruß
Tina

Hallo Tina,

weist eigentlich „titulierte Forderungen“?

Gruss
Drs. BOB

Hallo Tina,

weist eigentlich „titulierte Forderungen“?

Hi,

titulierte Forderungen sind vollstreckbare Forderungen. Beispielsweise durch eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils oder einen Vollstreckungsbescheid.

Gruß
Tina

Danke :smile: