Wer trägt mahnkosten ?

hallo,
ich bestellte einst bei online shop. nach 2 moanten keine lieferung der ware und keine rückerstattung des vorab überwiesenen geldes. trotz schriftlicher aufforderung (einschreiben) mit fristsetzung keine rückerstattung des geldes. nach 3 moanten bin ich dann zum amtsgericht und habe ein mahnschreiben ausgefüllt. genau 3 tage nachdem dies gescahf, trudelte ein scheck dieser firma bei mir zuhause ein. ich ging zur bank und bekam auch tatsächlich am nächsten tag das geld, welches ich einst vorab überwiesen habe, gutgeschrieben.
3 tage später kam die rechnung vom amtsgericht bei mir an. 17,50 EUR.

nun meine frage
muss ich die 17,50 EUR bezahlen ?
oder die dubiose firma ?
oder muss niemand die 17,50 EUR bezahlen, sodas dsa verfahren automatisch eingestellt wird.
oder muss ich mich mbeim amtsgericht nochmals melden ?

grüssle sally, die überglücklich ist, dass sie die 400 EUR wieder hat.

Hallo Selly,

du hast eine Leistung vom Amtsgericht verlangt, also bezahlst du diese erst mal. Du kannst sie weiterreichen (oder einklagen) beim Schuldner, denn der hat deine Kosten ja verursacht. Aber sei froh, das du die 400 Euro wiederhast, verbuch den Rest zähneknirschend als Lehrgeld (eben dort nie wieder kaufen). Spar dir die Rennerei.

Gruß
André