Wer trägt mietkosten des Hausmeisters

Der Hausmeister ist mit seiner Hausmeisterwohnung nicht mehr zufrieden und ist nun in einer größere Wohnung im gleichen Haus umgezogen. Der Vermieter schlägt nun die Mietdifferenz auf die Nebenkosten drauf. Muß man diese Kosten bezahlen?

Hallo

Der Hausmeister ist mit seiner Hausmeisterwohnung nicht mehr
zufrieden und ist nun in einer größere Wohnung im gleichen
Haus umgezogen. Der Vermieter schlägt nun die Mietdifferenz
auf die Nebenkosten drauf. Muß man diese Kosten bezahlen?

Dies wäre mal wieder so ein schöner Fall von Notwendigkeiten statt Zwang.

Grundsätzlich muß man sich nicht an dies halten was andere wollen bzw. die Rechslage hergibt, muß muß dann aber die Konsequenzen tragen.

Hier in fiktiven Hausmeisterfall:

Wenn der Hausmeister damit leben kann, das er bei Mietschulden seine Wohnung gekündigt bekommt und zusätzlich seinen Job wegen Vertrauesverlust verliert, kann er die Miete vererst verweigen. Nach Verurteilung wäre die fehlende Miete nachtäglich nebst Prozesskosten zu entrichten.

Mal im Klartext:
Der Chef vom Hausmeister hat eine Vergünstigung in Höhe der Hausmeisterwohnung eingeräumt. Wenn der Hausmeister mehr will läßt sich das der Chef dies ausgleichend bezahlen, ansonsten wäre es eine quasi Gehaltserhöhung.

Der Hausmeister hatte schon das Glück und Verständnis gefunden eine größere Wohnung vor Ort zu bekommen. Nun auch noch eine zusätzliche Gehaltserhöhung in Form einer teueren Wohnung zu fordern, könnte die Geduld des Chef überfordern…

Aber darüber könnte (besser vorher) mit dem Chef offen sachlich verhandelt werden. So weiss jeder woran er ist.

vlg MC

Hallo

ansonsten wäre es eine quasi Gehaltserhöhung.

Im fiktiven Fall war das wohl so. Da der Hausmeister das wohl so ausgehandelt hat, wird es auch umlagefähig sein.
Ein Verbot dem Hausmeister das Gehalt zu erhöhen kann es sicher nicht geben. Wie hoch die Anpassung ausfällt ist Verhandlungssache, wenn man einen guten Hausmeister halten will, muß man u.U. etwas mehr drauflegen.

Cu Rene

Hallo

ansonsten wäre es eine quasi Gehaltserhöhung.

Im fiktiven Fall war das wohl so. Da der Hausmeister das wohl
so ausgehandelt hat, wird es auch umlagefähig sein.
Ein Verbot dem Hausmeister das Gehalt zu erhöhen kann es
sicher nicht geben. Wie hoch die Anpassung ausfällt ist
Verhandlungssache, wenn man einen guten Hausmeister halten
will, muß man u.U. etwas mehr drauflegen.

Hallo,

Klar, wenn man meint, das eine Erhöhung von Wohnquadratmeter oder vielleicht (als ähnliche Anschauung) Selbstbedienung (ohne Absprache) von anderen Dingen eine Gehaltserhöhung verdienen.

Dadurch, das (ständig) das Gehalt außertariflich erhöht wird, wird ein durchschnittlicher (oder guter) Handwerker nicht (zwingend) besser oder schneller. Meist bleibt die Güte gleich, wobei (vielleicht) die Zufriedenheit steigt und (womöglich) die Loyalität.

vlg MC