Wer trägt Reparaturkosten Geschirrspüler

In einem seit ca. 7 Jahren bestehenden Mietverhältnis eines Bungalows mit einem unbefristeten Mietvertrag ist die
Geschirrspüle kaputt.Die reinen Reparaturkosten wurden auf ca. € 150 geschätzt. Der Vermieter ist der Ansicht,dass der Mieter in diesem Fall die Reparaturkosten zu tragen hätte. Er beruft sich hierbei auf flgd. Zusatzeintrag im Mietvertrag:
Unter 3. Miete und Nebenkosten
Die Miete beträgt monatl Euro …
Für sonstige Einrichtungen zusätzlich € 25,- für EBK, WC-Möbel.
Unter 2. Mietdauer
Flgd. Änderungs-/Instandhaltungsmaßnahmen sind nach Vertragsablauf geplant:
"Einbauküche und Badmöbel sind neu. Nach Ablauf der Garantie, werden Reparaturen vom Mieter übernommen.
Unter 8. Schönheitsreparaturen/Bagatellschäden

2. Kleine Instandhaltungen sind vom Mieter auszuführen usw.
Die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Mieter besteht nur bis zu € 52,- je Einzelreparatur und für eine jährliche Gesamtsumme aller Einzelreparaturen von bis zu 8% der Jahresmiete, höchstens jedoch € 154 pro Jahr.
Jetzt die Frage:
Der Vermieter beabsichtigt auf Grund der hohen Reparaturkosten einen neuen Geschirrspüler bei Metro zu besorgen (Preis wohl eben unter € 300,-). Aus Kulanzgründen will der Vermieter die Hälfte der Neuanschaffung übernehmen.
Der Mieter interpretiert den Mietvertrag so, dass er nur im Falle einer Reparaturrechnung unter € 52,- die Kosten ganz übernehmen muss und diese Einschränkung für alle Repararuren gilt,auch für die EBK-Geräte nach Ablauf der Garantiezeit.

Wer liegt mit seiner Auffassung richtig

Morgen,

„Mieter besteht nur bis zu € 52,- je Einzelreparatur und für eine jährliche“

„.Die reinen Reparaturkosten wurden auf ca. € 150 geschätzt

Da die Einzelrepertur höher ist als die vereinbarte Summe muss hier wohl der Vermieter die ganze Reparatur tragen.

cu Naseweis

Hallo,
ich glaube, das Problem besteht hier in, Zitat:

Flgd. Änderungs-/Instandhaltungsmaßnahmen sind nach Vertragsablauf
geplant:
„Einbauküche und Badmöbel sind neu. Nach Ablauf der Garantie, werden
Reparaturen vom Mieter übernommen.“

Dazu findet man http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbau… (siehe Punkt 2, „Die mitvermietete Einbauküche“).
Einfach so alle Instandhaltungskosten pauschal auf den Mieter abzuwälzen ist nicht möglich: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinr…
Gruß
loderunner (ianal)

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