Wer trägt Stromkosten, bei Umbau von Vermieter?

Guten Tag,

angenommen es wird ein Umbau nötig da eine Brandschutzfolie nachträglich in ein Mauerwerk eines Hauses eingebracht werden muss. Dank Baustellen um das Mietshaus herum (welche schon über ein Jahr gingen, mit starkem Lärmbelästigung, Schutz, etc) mussten in der Wohnung 4 Fenster zugemauert werden (da sie an das angrezende Gebäude bzw deren Dachterasse gerichtet waren) und ein neues Fenster wurde eingebaut. Nun soll in der kühlen Jahreszeit eben besagte Brandschutzfolie in die Wände eingezogen werden (was bedeutet das die Wände aufgerissen werden und das Mauerwerk wieder neu gebaut werden muss, incl Verputzen und Malern). Die Mieterin hat vor 4 Monaten mündlich gesagt bekommen das sie 2 Monatsmieten als entschädigung bekommt und die Wände neu gestrichen würden. Doch nun die Frage, wer trägt die Stromkosten für den Umbau? Der Umbau beträgt ca 10 Tage.

Vielen Dank für die Antworten!

Zuzufügen wäre noch, die Mieter haben bis jetzt noch keine Mietrückzahlung erhalten. Zudem wurde der Mieterin auch eine Nacht ohne Fenster zugemutete, es wurde nur mit einer Plane abgedeckt (da Dachgeschoss) aber dennoch wäre die Wohnung frei zugänglich gewesen, da ein Gerüst vor dem „Loch in der Wand“ stand.

Und wo liegt in diesem fiktiven Fall das wirkliche Problem? Das sind doch nur Nebenkriegsschauplätze.

vnA

Nunja;… selbst wenn es „Nebenschauplätze“ sind, wäre es interessant zu wissen wer den Strom für den Umbau bezahlen muss. Angenommen die Mieter wären Rentner oder Arbeitslose und hätten selber nicht so viel Geld.

Hallo Cat187,

Die Mieterin hat vor 4 Monaten mündlich
gesagt bekommen das sie 2 Monatsmieten als entschädigung
bekommt und die Wände neu gestrichen würden. Doch nun die
Frage, wer trägt die Stromkosten für den Umbau? Der Umbau
beträgt ca 10 Tage.

kurze Antwort, der Vermieter trägt den dabei verursachten Strommehrverbrauch. Haben Mieter und Vermieter eine Entschädigung vereinbart, so ist zwischen Mieter und Vermieter zu klären ob diese eine pauschale Abgeltung des Stormmehrverbrauches einschließen soll oder nicht.

Gruß

Joschi

Anmerkung o.T.
Hallo,

Angenommen die Mieter wären Rentner oder Arbeitslose und
hätten selber nicht so viel Geld.

die Pflicht zu einer Zahlung ist völlig unabhängig von der Finanzlage des Zahlungspflichtigen. Entweder der Anspruch besteht oder er besteht nicht.
Gruß
loderunner

Welche Frage?
Natürlich muss derjenige den Strom bezahlen, der ihn verbraucht.

vnA