Wer trägt Zusatzkosten bei Mieterwechsel?

Hallo,
wenn ein Mieter aus einer Wohnung auszieht, fallen meist auch außerordentliche Kosten an, u.a. für die Zwischenablesung von Gas, Wasser und Strom. Wer muss diese Kosten tragen? Der Mieter oder der Vermieter? Wie ist es mit § 535 BGB wonach die auf der Mietsache ruhenden Lasten der Vermieter zu tragen hat, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde?
Danke
Slides

Hallo Slides,

dazu gibt es ein Urteil des BGH (VIII ZR 19/07):

„Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, sind keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten, die in Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelung dem Vermieter zur Last fallen.“

http://lexetius.com/2007,3889

Gruß!

Horst

Hallo WildAlf,
ich hatte mir sowas gedacht. Dass Du deine Antwort mit einem Zitat belegen kannst ist natürlich super! Vielen herzlichen Dank!
Slides