Hallo
eine gute Bekannte polnischstämmig , ist verstorben. in der Verwandschaft gibts nur eine Tochter
in Polen , zu der die Verstorbene aber wenig Kontakt hat. Frage: wird diese für die Bestattungskosten
mitherangezogen?und wie geht das technisch über die Bühne?
Gruss Michael
Nur die Verwandschaft zur Verstorbenen ist wichtig, nicht ob viel oder wenig Kontakt bestand.
Und Tochter an sich steht an erster Stelle derjenigen, die sich um Bestattung kümmern (und zahlen) müssen.
das gilt in Deutschland. Wenn sich das alles in Polen abspielt, mag es anders sein. Aber das glaube ich nicht.
technisch ?
Nun, wer soll sich kümmern ? In der Regel gibt’s ja auch eine Erbschaft aus der diese Kosten genommen werden. Nur wenn da nichts wäre geht’s an die verwandten.
Und die müssen selbst sehen, wie sie das aufteilen und wen sie heranziehen.
Von Behörden aus passiert da nichts. Nur wenn nichts da ist, keine Verwandten, dann muss sich ja die Behörde um die Bestattung kümmern.
MfG#duck313
Zunächst müsste man wissen. welches Recht ist anwendbar. Polnisches Recht oder deutsches Recht. Nach deutschem Recht, kommt der Erbe für die Bestattungskosten auf. Ob es auch nach polnischem Recht so ist, kann ich nicht sagen.