Hallo zusammen,
man nehme folgende Fallgestaltung an:
A möchte sein Dach erneuern lassen und fordert hierfür von B einen Kostenvoranschlag an. Es handelt sich um ein einfaches Satteldach eines Nebengebäudes, sodass sich Flächen-/Materialberechnungen einfach gestalten lassen .
B erstellt diesen Kostenvoranschlag, nachdem er vor Ort war und Aufmaß genommen hat.
Die beiden erstellten Angebote (Dachstuhl + Dacheindeckung) tragen die Überschriften „Leistungsaufstellung freibleibend“ bzw. „Angebot ist freibleibend, Vertragsgrundlage ist die VOB“.
A ist mit den beiden Angeboten einverstanden, die Gesamtkosten betragen laut Angeboten 10.000 €. Er vergibt den Auftrag an B.
Nach Fertigstellung der Arbeiten legt B dem A eine Rechnung über 20.000 € vor. Diese begründet er damit, dass er ein falsches Aufmaß genommen hat. Er hat zu wenig Dachfläche kalkuliert. Während den Arbeiten stellte er fest, dass er mehr Dachziegeln und mehr Konstruktionsholz benötigt als ursprünglich kalkuliert.
Die Frage:
Ist A verpflichtet, diese Mehrkosten zu zahlen? Oder kann er sich darauf berufen, dass der Handwerker selbst einen Fehler begangen hat und er auf das von ihm erstellte Angebot vertrauen musste (z.B. wegen fehlender Fachkenntnisse)?
Macht es einen Unterschied, ob B den A während der Arbeiten über die Mehrkosten informiert? Ist B zur Fertigstellung der Arbeiten zu dem Preis des Angebots verpflichtet?
Ich danke euch schon mal für die Antworten