Wer trägt die Kosten bei einer Hausentrümpelung?

Hallo, Person A verstarb, Kind B hat das Haus geerbt, Kind C das Geld. Allerdings können die Kinder das Inventar vom Haus teilen. Vieles wurde jetzt verkauft, doch es stehen noch einige Zimmer voll mit Möbel etc…jetzt sagt KInd B, Kind C müsse sich auch zur Hälfte an den Kosten des Entrümpelers beteiligen. Ist das rechtlich so richtig oder kann Kind C sich da weigern? Kind B will das umbauen und dann verkaufen. Bin auf die Antworten gespannt. Oder wie löst man dies?

Und das ist im Testament so geregelt gewesen ?
Kind A Haus, Kind B Geld und den Rest teilen sich beide ?

Oder ist ausdrücklich nur von Möbeln die Rede ?
Was ist denn mit Hausrat, Kleidung, Vorräten, Haushaltgeräten, alles aus Keller, Garage und Garten… ?

Es kommt auf das genaue Testament an.

ist von „Inventar“ die Rede, dann musst Du dich an den Entsorgungskosten beteiligen ! Oder die Hälfte eben selbst mitnehmen.

MfG
duck313

Leider wurde das zu Lebzeiten von Person A nur mündlich verfügt. Inhalt des Hauses, ob Möbel oder Schmuck, Kleidung etc…darf behalten werden (wem was gefällt), oder verkauft werden (dann Erlös geteilt). Deswegen die Frage nach der Kostenübernahme, da Kind B sich sowieso benachteiligt fühlt.

Hallo

Also ein „mündliches Testament“ - ist das möglich, oder was ist gewesen?

Und warum macht Kind B das Spiel mit? Die rechtliche Situation scheint auch für einen Laien unklar zu sein, da ist eine gute Rechtsberatung nötig.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Nebenbei gefragt: Um wieviel Geld geht es? Wie ist das Verhältnis zwischen dem Wert des Hauses zu den Kosten für die Entrümpelung?

das würde auch die Entsorgung/Entrümpelung einschließen.
Denn wenn man einen Verkaufserlös der Sachen teilen soll, so auch die eventuell nötige Entrümpelung.

Kind B fühlt sich benachteiligt ?
Ist denn das Haus/Grundstück weniger wert als das Pflichtteil betragen würde ? Wenn ja, so hätte B ja gegen C einen Anspruch auf Ergänzungsanspruch.

Sorry, Kind C fühlt sich benachteiligt, da das Haus ein vielfaches an Wert hat als der übrig gebliebene Teil des Geldes…

Hallo,

in Deutschland gibt es meines Wissens nach nur eine Option für ein mündliches Testament, das wäre das sogenannte „Nottestament“, auch mal „Bürgermeistertestament“ oder „Dreizeugentestament“ gennant.

Das ist an sehr enge Regeln gebunden, ich denke nicht, dass die bei euch eingehalten wurden.
Aber das prüft gerne ein Anwalt.
Wenn es nur diese mündliche Bekundung des letzten Willens gab und diese nicht den Erfordernissen eines Testaments entspricht, dann gilt die gesetzliche Erbfolge.

Gehe zum Anwalt, wenn du denkst, dass man dich nicht korrekt behandelt.
Wie weit du dann gehst, ist dir überlassen.
Du könntest die erste Einschätzung des Anwalts dazu benutzen, die Übernahme von Entrümpelungskosten abzuwenden.
Oder dazu, letzen Endes deinen gesamten Anteil am Erbe einzufordern.
Aber bitte überschätze nicht den Wert der Immobilie!

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Wie kommt es zu dieser Erbregelung? Gibt es hier tatsächlich nur eine mündliche Absprache/Anordnung, die auch nicht in der Situation und unter den Bestimmungen eines Nottestaments getroffen wurde? Dann ist diese nicht mehr als ein „Wunsch“ des Erblassers, sich in diesem Sinne gütig zu regeln. Mehr aber auch nicht, und gilt im Zweifelsfall die gesetzliche Erbfolge, die bei stark unterschiedlichen Erbteilen gemäß dem „Wunsch“ des Erblassers natürlich für den benachteiligten Erben erhebliche Vorteile bietet. Denn dann geht es nicht nur um die Frage der Beteiligung an den Kosten der Entrümpelung, sondern um einen Anteil am Haus.

Hier ist dringend der Weg zum spezialisierten Anwaltskollegen anzuraten. Eine Beratung dort dürfte sehr gut angelegtes Geld sein.