…für meinen Sohn habe ich über Makler eine Eigentumswohnung gesucht
…wir wurden fündig und der Eigentümer (Vermögensverwaltung in München) hat einen Notar in meinem Wohnort benannt, der bei Wohnungsverkäufen eingesetzt wird, damit nicht jedes Mal bei Vertragsunterzeichnung ein Mitarbeiter aus München anreisen muss
…mein Sohn möchte diese Wohnung nunmehr nicht erwerben
…der notarielle Vorvertrag wurde bereits erstellt (14-Tage-Frist vor Unterzeichnung wird eingehalten)
…mein Sohn hat weder den Makler noch den Notar bestellt
…bleibe ich als „Vermittler“ auf den anfallenden Notarkosten sitzen??
…m.d.B. um sachdienliche Antworten
Ja selbstverständlich.
Servus,
das kommt drauf an, zu welchen Konditionen der Job in Auftrag gegeben worden ist. Es kann gut sein, dass der Sohn bei Rücktritt von dem bestehenden Vertrag die bereits entstandenen Kosten ersetzen muss.
Aber das hängt halt ganz davon ab, was er überhaupt in Auftrag gegeben hat und zu welchen Konditionen.
Schöne Grüße
MM
Wenn du im Auftrag deines Sohnes gehandelt hast und dieser Auftrag ggf. sogar irgendwo bestätigt ist, sollte der dir diese Beträge mindestens erstatten.
Gibt es auf irgendeinem Dokument eine Unterschrift des Sohnes, wo dieser seine(!) Kaufabsicht bestätigt?
Anders sieht es aus, wenn du dem Sohn eine Wohnung „überhelfen“ wolltest und jede Initiative von dir alleine ausging.
Es bezahlt der Auftraggeber. Sagte Aprilfisch aber bereits. Wie Du was mit Deinem Sohn regelst, ist ein anderes Ding.