Wer trägt Versandkosten

Hallo liebe www-leer,

Wir nehmen folgend Fall an:
Eine Person x bestellt einen Kühlschrank. Dieser kostet beispielsweise 1000€ plus 50€ Versand.
Nach zwei Wochen gibt das neue Gerät auf.
Der Verkäufer wird kontaktiert, Kunde soll Kontakt mit dem Hersteller aufnehmen. Hersteller entsendet Kundenservice, dieser stellt fest: Kompressor hin, Ersatzteil Bestellung dauert zu lange.
Händler soll austauschen.
Dieser kann jedoch kein Ersatzgerät liefern: entweder schlechterer Energieeffizienz oder andere Farbe. Beides lehnt der Käufer ab.
Mach langem hin und her und viel Aufwand seitens Käuferseite wird nach fast 3 Monaten endlich das Geld erstattet. Allerdings der reine Kaufpreis ohne Versand.
Ist dies rechtens? Muss der Händler nicht auch die Versandkosten erstatten?

Über antworten zu diesem fiktiven Fall freue und bedanke ich mich!

Gerne auch mit links zu dem Thema!

Tina

Doch.
Außer man hat den Versand selbst übernommen und etwa einen Dritten (Spediteur) beauftragt den KS dort abzuholen und zu Dir zu schaffen.
dann wären die Versandkosten nicht Teil des Kaufvertrages „Kühlschrank“.

Aber wenn ich das Gesetz recht verstehe, müsste der Verkäufer in jedem Fall die Versandkosten (Transportkosten) und sonstige Aufwendungen tragen, wenn er das Gerät tauschen oder zurücknehmen muss.

MfG
duck313

Zu mir??!! Der Fall ist doch rein fiktiv :joy:

Es war eine Bestellung über das Internet und der Spediteur durch den Händler beauftragt.

Danke für deine Antwort!
Dann geht Person x denen jetzt nochmal ne runde auf den Keks!