Wer tritt in Vorkasse - Pflegeheimkosten?

Hallo zusammen,

angenommen, Mutter A kommt mit Pflegestufe II ins Pflegeheim, gleichzeitig wird vom Sohn A ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt.

Beim Antrag fürs Pflegeheim haben Sohn A und Tochter A einen Schuldbeitritt unterschrieben, sie kommen sozusagen für die restlichen Kosten auf.
Der Antrag auf Sozialhilfe ist noch in Bearbeitung, doch währenddessen bekommt Sohn A nun eine Rechnung vom Pflegeheim.

Sohn A telefoniert mit dem zuständigen Mitarbeiter vom Sozialamt und frägt an, wie mit den Kosten verfahren wird. Der Sozialarbeiter weiss darauf keine Antwort.

Sohn A hat nun den restlichen Betrag dem Pflegeheim überwiesen und dem Sozialamt die Rechnung weitergeleitet, mit der Bitte um Rückerstattung.

Hat Sohn A rechtmäßig gehandelt?
Sollte der Sozialarbeiter hierfür nicht doch eine Antwort parat haben?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Grüße
m2privat

Hi,
erstens ist ein Mitarbeiter des Sozialamtes, der Heimkosten bearbeitet, i.d.R. kein Sozialarbeiter (= eigene Berufsgruppe), sondern ein Sachbearbeiter. Aber das nur am Rande.

Wenn ein Antrag auf Sozialhilfe, also Übernahme der ungedeckten Heimkosten, gestellt wurde, sollte man tunlichst keine Rechnungen des Heimes bezahlen, sondern das Heim darauf verweisen, dass Sozialhilfe beantragt wurde. Nur die Renten des Heimbewohners sind einzusetzen. Wenn die Angehörigen die Rechnungen bereits bezahlt haben, wird das Sozialamt wahrscheinlich diese - zu recht - nicht erstatten. Das wird wie freiwillig gezahlter Unterhalt gewertet.

Gruß,
Nelly