Hallo zusammen,
angenommen, Mutter A kommt mit Pflegestufe II ins Pflegeheim, gleichzeitig wird vom Sohn A ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt.
Beim Antrag fürs Pflegeheim haben Sohn A und Tochter A einen Schuldbeitritt unterschrieben, sie kommen sozusagen für die restlichen Kosten auf.
Der Antrag auf Sozialhilfe ist noch in Bearbeitung, doch währenddessen bekommt Sohn A nun eine Rechnung vom Pflegeheim.
Sohn A telefoniert mit dem zuständigen Mitarbeiter vom Sozialamt und frägt an, wie mit den Kosten verfahren wird. Der Sozialarbeiter weiss darauf keine Antwort.
Sohn A hat nun den restlichen Betrag dem Pflegeheim überwiesen und dem Sozialamt die Rechnung weitergeleitet, mit der Bitte um Rückerstattung.
Hat Sohn A rechtmäßig gehandelt?
Sollte der Sozialarbeiter hierfür nicht doch eine Antwort parat haben?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Grüße
m2privat