Wer übernimmt die Gewährleistung bei Kleidung?

Hallo, meine neue Strickjacke, noch nicht getragen, ist nach dem waschen völlig verzogen und dadurch nicht mehr tragbar. (Kauf und waschen war alles an einem WE) Dazu habe ich mehrere Fragen:
Was bedeutet sachgemäße Behandlung des Kleidungsstückes? Wie kann ich nachweisen, dass das Kleidungsstück sachgemäß behandelt wurde? Muss der Händler bzw der Hersteller eine Gewährleistung dazu übernehmen?

Hallo!

Gewährleistung = Händler (nur der Händler) ! MIt dem Hersteller hat man als Kunde rechtlich nichts zu tun.
Nur dann, wenn der eine (freiwillige) Garantie für bestimmte Trageeigenschaften etwa übernimmt.

Ist es so gewaschen worden (warum eigentlich schon vor der Nutzung ?) wie laut Pflegeetikett angegeben oder wie nach Material es angebracht gewesen wäre. Und auch beim Trocknen richtig behandelt ?

Wenn es dann trotzdem gelitten hatte, müsste der Händler das Gegenteil beweisen, nämlich der Kunde hat den Schaden selbst verursacht. Dann könnte Händler die Reklamation abweisen.

MfG
duck313

der kunde hat die jacke doch gewaschen. wie will der kunde beweisen, dass das nach vorschrift passiert ist? was spricht gegen einen anscheinsbeweis zugunsten des händlers?

Der Kunde ist doch noch in der besseren Position, nämlich es ist ganz kurz nach Kauf.
Hier wird zu Gunsten des Kunden angenommen, die Ware hatte einen Mangel, hier wohl Herstellungsfehler oder Kennzeichnungsfehler(falsches Etikett).

Der Händler muss gegenteiliges beweisen. Nicht einfach sagen, "Na die haben sie wohl zu heiß gewaschen ! ".
Mit einem Textilgutachten kann ihm das gelingen.

Vielleicht sollte man aber überhaupt mal mit dem Händler sprechen und die Ware zeigen.

MfG
duck313