Wer über nimmt jetzt die kosten für den leihwagen

Im Februar ist mir einer ins Auto gefahren(war freitag abend gewesen).Habe dan die Polize gerufen und soweit alles geklärt.Bin dann am nächsten tag zur werkstatt gefahren und habe dort auch ein leihwagen bekommen.der wagen wurde repariert und alles war gut.Bis ich eines tages post von der gegnerischenVersicherung bekomme und die mir schreiben,dass der typ nicht bei den versichert ist.mittlerweile hat sich das alles auf geklärt,dass ich der werkstatt die falsche versicherung gesagt habe.Diese woche bekomme ich post von der versicherung und die schreiben das denen bekannt ist das das auto eine reparatur dauer von 3 arbeitstagen betrug und ich hatte den leihwagen aber 14 tage.Meine Frage ist:Muss ich jetzt die kosten für dein leihwagen bezahlen?

Hallo Silver,

im allgemeinen ist es wirklich so, dass in der Schadensabteilung der Versicherungen spezialisierte Gutachter sitzen, diese begutachten und entscheiden über das Außmaß und die Höhe des zu regulierenden Schaden. Wenn dieser nun sagt, dass dieser Schaden in der "regulären " Reperaturzeit innerhalb von 3-4 Tagen bzw. Stunden (bei Werkstätten Arbeitseinheiten)wieder repariert sein muss, dann ist das im Regelfall so. Sollte der Aufwand für das Besorgen einzelner wichtiger Ersatzteile, nun durch Versandprobleme (z.B. aus Japan) mehr Zeit in Anspruch genommen haben, so würde ich mir von der Werkstatt dies bestätigen lassen und begründet einreichen. Ist Dies nicht möglich muss, wenn mann auch mit der Werkstatt keinen Konsens findet und die Rechtfertigung von Werkstatt und PKW besitzer nicht plausieben erklärt werden kann die Differenz vom Nutzer getragen werden.

Habe leider nicht genug INFO.

Lieber Silver,

gem. Paragraf 823 BGB haftet jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt hierfür. Das ist in Ihrem Fall passiert. Für Schäden, die ein KfZ verursacht, muss jeder eine Haftpflichtversicherung haben. Diese übernimmt den entstandenen Schaden. In Ihrem Fall ist der entstandene Schaden das kaputte Auto und die Kosten für den Leihwagen für die Dauer der Reparatur. Diese Kosten werden von der gegnerischen Haftpflicht übernommen. Wenn die Reparatur drei Tage gedauert hat, wird der Wagen für drei Tage bezahlt, die Zeit, die Sie den Leihwagen darüber hinaus genutzt haben, ist quasi Ihr Privatvergnügen. Daher werden Sie diese Kosten wohl leider selbst tragen müssen.

Bitte beachten Sie, dass ich dies nur vermuten kann, es soll keine Rechtsberatung sein. Diese darf ich auch überhaupt nicht vornehmen. Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie mehr Entschädigung bekommen sollten, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Dieser kann Sie zur tatsächlichen Haftungssituation umfassend beraten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Anhaltspunkt liefern.

Alles Gute, KG