Wer übernimmt Anwaltskosten)

Hallo Rechtsexperten,

bei jemanden könnte sich folgenden Konstellation ergeben.

Der Vermieter hat dem Mieter zum 01.07.2004 die Miete erhöht. Bis zum 31.05.2004 muss nun der Mieter dieser Mieterhöhung zustimmen.

So wie der Vermieter den Mieter kennt, liegt diese bis zu diesem Datum nicht vor. (Die Erhöhung wurde form- und fristgerecht eingereicht, wurde mit Günter aus dem Mietbrett durchgeführt)…

So da der Termin nicht eingehalten wurde, geht der Vermieter sagen wir mal am 03.06.2004 zum Anwalt und beauftragt diesen die Zustimmung des Mieters einzuklagen. Für dieses Schreiben verlangt der Rechtsanwalt Betrag XY Euro.

Am 04.06.2004 liegt dann plötzlich das Zustimmungsschreiben beim Vermieter per Einschreiben oder normalem Postversand im Briefkasten.

Wer kommt denn nun für die anfallenden Anwaltskosten auf?
Der Vermieter hat keine Rechtsschutzversicherung.

Vielen Dank
Markus

Hallo Markus,

bei jemanden könnte sich folgenden Konstellation ergeben.

Der Vermieter hat dem Mieter zum 01.07.2004 die Miete erhöht.
Bis zum 31.05.2004 muss nun der Mieter dieser Mieterhöhung
zustimmen.

Also ist er ab 01.06.2004 in Verzug. Nun kann es ja, wie ich Dir bereits erklärt haben, durchaus sein, dass der Mieter nicht reagiert, trotzdem die erhöhte Miete im Juni 2004 zahlt. Also bitte, nach Rückkehr aus dem Urlaub zuerst mal den Geldeingang abwarten.

So wie der Vermieter den Mieter kennt, liegt diese bis zu
diesem Datum nicht vor. (Die Erhöhung wurde form- und
fristgerecht eingereicht, wurde mit Günter aus dem Mietbrett
durchgeführt)…

So da der Termin nicht eingehalten wurde, geht der Vermieter
sagen wir mal am 03.06.2004 zum Anwalt und beauftragt diesen
die Zustimmung des Mieters einzuklagen. Für dieses Schreiben
verlangt der Rechtsanwalt Betrag XY Euro.

Am 04.06.2004 liegt dann plötzlich das Zustimmungsschreiben
beim Vermieter per Einschreiben oder normalem Postversand im
Briefkasten.

Dann wäre ja bekanntlich bereits am 03.06.2004 die richtige Miete auf dme Konto eingegangen. Die Kosten wären dann von Dir zu tragen. Geht dagegen die Erklärung zur Mieterhöhung nicht zu und es geht auch die erhöhte Miete nicht ein, dann muss - wie ich hingewiesen habe - der Vermieter den Mieter auf Zahlungen der höheren Miete verklagen. Der Vermieter muss die Kosten vorstrecken. Verliert der Mieter den Prozess, hat er die Kosten zu tragen. Da hier ein Mietwertgutachten vorliegt geht es letztlich doch nur noch um den Sachverhalt, dass Du die einzelnen Termine in Ruhe abwarten musst. Geht also im Juni die erhöhte Miete nicht ein, muss auf Zustimmung geklagt werden. Solche Fragen sind aber nicht jetzt zu entscheiden, sondern nach dem 04.06.2004.

Gruss Günter

Wer kommt denn nun für die anfallenden Anwaltskosten auf?
Der Vermieter hat keine Rechtsschutzversicherung.

Vielen Dank
Markus

Highspeed24(dot)net

Hallo,

in diesem Fall würde ich sagen sticht das Datum des Poststempels auf dem Brief. Ist das vor der Beauftragung des Rechtsanwaltes so hat der Vermieter die Kosten zu tragen. Ist dies nach Beauftragung so sind die Kosten von Seiten des Mieters zu tragen.

Dies ist auch bei Inkassoforderungen /~abwicklungen so üblich wenn Schuldner versuchen sich um die Inkassokosten herumzumogeln, in dem behauptet wird, man habe das Geld vor Beauftragung überwiesen, dabei ist es aber erst nach Beauftragung angekommen.

Ich hoffe geholfen zu haben,

MfG
Highspeed24(dot)net

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