Wer übernimmt den Schaden?

Guten Morgen!

Ich halte mich so kurz wie möglich, aber ich muss etwas ausholen um mich zu erklären.
Gestern Abend ist während der Abbiegens mein Vorderrad am Auto weggebrochen.
Es hielt jemand an und sagte, er sei gegen so etwas versichert und rief einen Abschleppdienst.
Er hinterließ mir für den Fall das es Probleme gibt, seine Adresse und Rufnummer.
Der Abschleppdienst kam und lud mein Auto auf.
Nachdem er mich in das Fahrzeug gebeten hatte, erklärte er mir, das das was er mache Betrug sei und er das nicht dürfte.
Ich habe ihm gesagt, dass das dann so auf keinen Fall geht!Ich habe nach einer Mitgliedschaft gefragt, bis dahin ging ich vom ADAC aus.Ich bekam zur Antwort, das es hier um den AVD geht, das wäre nicht möglich, ich müsste die Versicherung vorher abschliessen.
Bei mir zu Hause angekommen sagte er, das er mein Auto jetzt einbehält bis ich gezahlt habe.Er forderte die Herausgabe des Schlüssels.
Auf meineFrage, warum er mir das Alles erst gesagt hatte, nachdem er das Auto aufgeladen hatte, meinte er: Mal sehen wem die Polizei glaubt.
Da ich darauf bestand, mein Auto hier zu behalten, rief er die Polizei.
Der Herr, der geholfen hatte, kam auch dazu.
Die Polizei erklärte mir, er habe Pfandrecht.Mein Auto ist weg,und ich habe kein Geld es auszulösen.
Was soll ich nun tun?Ist das so rechtens?
Ich hoffe, hier kann mir jemand mit einer guten Idee helfen.
Danke und LG

Ich bin Vers.-Makler und kein Jurist. Diese Frage ist eine rein juristische, denn natürlich ist das (versuchter) Betrug. Zu allem Weiteren solltest du einen Juristen befragen.

Hallo,

also es hört sich sehr skurril an.

  1. Der Abschleppdienst hat eine Dienstleistung getätigt wofür er bezahlt werden möchte. DAs ist sein recht.
  2. Sie haben sich bereit erklärt das Fahrzeug abschleppen zu lassen - somit auch zu seinen Bedingungen. Er hat Ihnen vor Eintritt der Fahrt erklärt an welche Bedingungen das ganze gekoppelt ist. Sie haben dem auch zu gestimmt - mit der Fahrt zum Zielort.

Also ich sehe keine weiteren Handlungsbedarf - sie sollten die Auslagen der Dienstleistung zahlen…alles weitere würde mehr an Kosten verursachen…

MfG

hallo,

gehen sie zum anwalt…meines erachtens…liegt hier kanz klar eine betrugsmache dieses herrn zugrund

sind sie in einer rechtsschutzversicherung zahlt die
den anwalt nach pruefung des sachverhaltes

geben sie bloß nicht kleinbei

die polizei hat meines erachtens

zwar einen verwaltungsakt zu dem fall aufgenommen

dies solte sie aber nicht daran hindern sich einen
rechtsbeistand zu holen damit die wahrheit ans licht
kommt

sie haben dem betrueger ja hoffentlich nichts schriftliches gegeben, das ware ansonsten fatal

also, rufen sie den fachanwalt fuer strafrecht an

und schildern sie den fall

so mein rat an sie

gruss

Danke!
Ich bin versichert und kann mir, wenn auch kein neues Auto, wenigstens den Anwalt leisten. Soeben habe ich den Termin vereinbart.
Ich habe auch nichts schriftlich gegeben!
Ich wollte gestern bei der Polizei direkt eine Anzeige wegen Betrug erstatten, aber das wollten die Herren nicht aufnehmen.

recht haben und recht bekommen

dafuer muß man selber ins rad treten…die behoerden

sind meines erachtens auch " fachidioten"

SIE HABEN DEN RICHTIGEN WEG BESTRITTEN

und einen anwaltstermin vereinbart

alles weitere wird ihnen der anwalt erklaeren

und seinen sie nicht zu " feige" nachzuhaken wenn der

anwalt ihnen etwas versucht zu erklaeren was sie nicht auf anhieb verstehen…dann sagen sie einfach

tut mir leid, ich kann ihnen hier jetzt nicht folgen

koennen sie so freundlich sein und es mir anhand von beispielen aufzeigen, also scheuen sie sich nicht
zu fragen

alles alles gute ihnen

gern wieder steh ich zur verfugung

gruss

Hallo,

wenn ein wildfremder Mensch gegen was versichert ist, was dir passiert ist, wie genau sollte dir das weiterhelfen?

Warum hast du nicht den ADAC angerufen? Die haben immer ein Antragsformular mit, was man dann an Ort und Stelle ausfüllen kann.

Die wenigsten Autoclubs haben eigene Abschleppwagen, dewegen kommt es auch vor, dass ein ADAC Wagen da steht, der aber für einen anderen Autoclub arbeitet.

Wenn man nicht beim ADAC versichert ist, hat man viell. einen Schutzbrief mit in seine Kfz-Versicherung eingeschlossen, die dann in so einem Fall die Abschleppkosten übernehmen.

Wie des rechtlich hier aussieht weiß ich auch nicht, da würde ich entweder mal bei einem Rechtsanwalt oder bei der Polizei nachfragen.

Du musst dir wohl das Geld irgendwoher leihen und viell erst anschließend über rechtlichen Wege, falls dies möglich ist, dein Geld von dem Abschleppdienst zurückfordern.

Sorry, dass ich dir nicht wirklich weiterhelfen konnte.

MfG Chrissi

Hallo,

wenn ein wildfremder Mensch gegen was versichert ist, was dir
passiert ist, wie genau sollte dir das weiterhelfen?

Er sagte, er dürfe einmal im Jahr jemanden abschleppen lassen…

Warum hast du nicht den ADAC angerufen? Die haben immer ein
Antragsformular mit, was man dann an Ort und Stelle ausfüllen
kann.

Ich ging davon aus, das er den ADAC anrief, nicht den AVD, den kannte ich nichtmal.
Ich hatte kein Telefon mit, war nur 10 Minuten von daheim weg, der Schleppweg war dann 1km für die, mittlerweile liegen Zahlen vor, 499 +Mwst gezahlt werden sollen.

Die wenigsten Autoclubs haben eigene Abschleppwagen, dewegen
kommt es auch vor, dass ein ADAC Wagen da steht, der aber für
einen anderen Autoclub arbeitet.

Wenn man nicht beim ADAC versichert ist, hat man viell. einen
Schutzbrief mit in seine Kfz-Versicherung eingeschlossen, die
dann in so einem Fall die Abschleppkosten übernehmen.

Hab das damals versucht.Meine Versicherung gibt wegen BJ.94 leider keinen Schutzbrief aus :frowning: und wenn, greift die leider nur wenn man ab 100 km vom Wohnort entfernt ist.

Wie des rechtlich hier aussieht weiß ich auch nicht, da würde
ich entweder mal bei einem Rechtsanwalt oder bei der Polizei
nachfragen.

Du musst dir wohl das Geld irgendwoher leihen und viell erst
anschließend über rechtlichen Wege, falls dies möglich ist,
dein Geld von dem Abschleppdienst zurückfordern.

Sorry, dass ich dir nicht wirklich weiterhelfen konnte.

MfG Chrissi

Danke für die Antwort!Ich bin froh um jede Hilfe!
LG

Tut mir leid,

da bleibt wohl nur die Gebühr für das Abschleppen zu Begleichen. Ein übler Trick von unseriösen Abschleppern.

Gruß. Stefan

Ich kann Dir nicht helfen, aber ich denke, das ist eine Sache, die Du unbedingt einem Anwalt vorlegen solltest. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, rufe dort an. Dir helfen Dir gerne weiter.
Wenn Du keine RS hast brauchst Du auf jeden Fall einen Anwalt.
Viele Grüße und viel Erfolg

Julius Jordan

Hallo,

die ganze Sache ist recht merkwürdig. Mitgliedschaften in Automobilclubs sind im allgemeinen ja nicht auf andere Personen in Fremdfahrzeugen übertragbar, von daher ist es mir rätselhaft, was die helfende Person hier gemacht hat. Dass der Abschleppdienst nicht VORHER nach einer gültigen Mitgliedschaft gefragt hat ist auch seltsam, denn normalerweise kassieren die dann ja vorab, bevor das Auto aufgeladen wurde (wenn keine besteht).
Alles in allem ist das wie gesagt äußerst seltsam und ich würde das über einen Anwalt klären, vor allem wenn ein Rechtsschutz besteht.

Gruß,
Micha

Hallo,

das einzige, was mir auf Grund der schlechten Beweislage einfällt ist, zu prüfen, ob nicht ihre Kraftfahrt- Haftpflicht einen Einschluss für Pannen beinhaltet, es gibt so etwas !
Wenn ja : Glück gehabt- Schadenmeldung bei der Versicherung telefonisch durchgeben und hoffen, dass nicht Auflagen einzuhalten gewesen wären, nämlich zuerst dort anzurufen, etc. Die vermitteln dann den Abschlepp- Service.
Wenn ein neuer Versicherungsvertrag erzwungen worden sein sollte- egal ob ADAC oder … ist das aus meiner Sicht ein INDIZ für gewerbsmässigen Betrug und ich würde eine Anzeige wegen Betrugs bei der Kripo erwägen- unter Vorlage Ihrer Schilderung und aller Dokumente.
Es ist nicht unüblich, einen solchen Vertrag abzuschließen, wenn ein Schaden passiert ist. Es ist dann ja auch eine echte Hilfe für Betroffene. Normalerweise greifen Versicherungen jedoch nicht rückwärts (materieller Versicherungsbeginn ab Zahlungseingang).
Alles Gute!

Hallo,

Solange du nicht bezahlst, ist es sein Recht, den Wagen einzubehalten.

Lg

Eindeutig müssen Sie alles zahlen, Sie haben schließlich den Abschleppdienst bestellt und dann auch noch versucht, die Kostenm irgedeinem Verkehrsverbund unterzuschieben.

Eine wirklich haarstreubende Geschichte. Ich glaub. ich hab sie auch nicht wirklich verstanden. Sorry, da kann ich nicht helfen.

Ich möchte mich erst einmal entschuldigen. Wir hatten lange Zeit Schwierigkeiten mit unserem Zugang. Das was Ihnen passiert ist, hört sich ganz nach einer Betrugsmasche an!
Leider können wir Ihnen nicht wirklich weiter helfen.
Rechtsberatung ist nicht unsere Stärke Sorry. Unsere Meinung nach benötigen Sie einen Rechtsbeistand.

Nun ist es ja schon eine ganze Weile her!
Ich hoffe Sie konnten inzwischen alles klären.
Viele Grüße