Meine Freundin Wohnt seid 2 Jahren bei mir und wir haben ein Kind zusammen. Ich bin Berufstätig und bekomme ca. 1300 Euro Gehalt. Sie ist seid diesem Jahr geschieden und musste sich selbst versichern und jetzt soll ich die kosten für sie übernehmen. Jetzt wollte ich nur mal wissen ob das Rechtens ist und ob das nicht es Arbeitsamt übernehmen muss.
Hallo,
wenn die Freundin beim Arbeitsamt nicht arbeitssuchend gemeldet ist und kein ALG 1 oder ALG2 bezieht, muss die Freundin sich um die Krankenversicherung selber kümmern.
Wenn die Freundin kein ALG bezieht, weil sie mit dem Freund zusammen lebt, dann handelt es sich um eine Bedarfsgemeinschaft und wenn das Einkommen des Freundes über dem Existenzminimum-Satz liegt, erhält die Freundin kein ALG und ggf. muss der Freund dafür aufkommen.
Mfg
Nach einem Zeitraum von 2 Jahren geht man von einem eheähnlichen Verhältnis aus und damit fällt der Unterhalt des Exmannes weg und der Lebensgefährte ist in der Pflicht.
Hallo,
ein zusätzlicher Tipp: Heiraten - dann sind Frau und Kind über dich kostenfrei versichert.
Grüße
Florian
Ich nehme mal an, dass sie in Hartz4 ist. Dort besteht die Kann-Reglung. Im Ergebnis heißt es aber auch, wenn sie bei den Eltern wohnen würde, oder bei einem Partner in einem Ehe ähnlichen Verhältnis, dann müssen der Partner oder die Eltern für den Teil des Unterhaltskosten und Sozialversicherungen aufkommen, der unter Heranzug des Gesamthaushaltseinkommen verbleibt. Für den Rest kann man dann als Bedarfsgemeinschaft Mittel aus Hartz4 beantragen.
Bedenkt, hier ist Eile geboten, da wir Versicherungspflicht in Deutschland haben.