Wer übernimmt Kosten einer Gastheremreparatur?

Hallo liebe Experten,

ich habe eine Frage zur Kostenübernahme einer Reparatur einer Gastherme.

Vor einigen Tagen bin ich mit meiner Freundin in eine neue Wohnung umgezogen. Bisher lebten wir in einer Wohnung mit Zentralheizung. Dies hat sich nun geändert und wir haben in der Wohnung nun eine Gastherme.

Am ersten Tag haben wir diese in Betrieb genommen. Soeine Therme erklärt sich ja mehr oder weniger von selbst. Bis auf die Befüllung mit Wasser. Als wir die Wohnung mit der Maklerin besichtigt haben, hat uns diese gesagt, dass wir die Wasserzuleitung aufdrehen müssten… Also haben wir das getan. Die Therme ging an und erhitzte auch das Wasser. In der Nacht dann öffnete sich das Überdruckventil und es Entleerte sich eine Menge Wasser unter die Therme und das Überdruckventil hat sich nicht mehr verschlossen, so dass fortann weiter Wasser aus der Therme tropfte. Da wir das mitbekommen haben, konnten wir einen größeren Wasserschaden vermeiden. In der Nacht noch haben wir einen Klempner angerufen, der uns sagte, dass dies auch bis nächste Woche Warten könne. (Es war inzwischen Sonntag, gegen 1:00 Uhr.) Also haben wir am nächsten Morgen unseren Vermieter angerufen, der uns bat einen bestimmten Klempner anzurufen, welcher dann zu uns kam und die Reparatur der Therme vornahm. (Er tauschte das defekte Überdruckventil aus.)

Nun haben wir die Rechnung bekommen, die wir komplett tragen sollen - 200€. Dass das Ventil auslöste, weil wir die Therme überfüllt haben, sehe ich ein. Aber dadurch sollte ein solches Ventil (auch lt. Aussage des in der Nacht angerufenen Klempners) nicht kaputt gehen; es handle sich hierbei wohl um ein Verschleißteil. Ich bin mir nun also nicht im Klaren, ob wir diese Rechnung wirklich bezahlen sollen. Hätten wir selber einen Klempner gesucht, hätten wir ein Drittel bis höchsens die Hälfte der Rechnung bezahlen müssen, denn schon die Anfahrtskosten des, Klempners, den wir - von unserem Vermieter gebeten - die Therme haben reparieren lassen, nehmen die Hälfte der Rechnung ein.

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten und danke Ihnen für Ihre Zeit und Ihre Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander

Hallo Alexander,

wodurch ist das Ventil denn nun kaputt gegangen? Wenn es durch Ihre fehlerhafte Inbetriebnahme geschehen ist, dann werden Sie wohl die Kosten tragen müssen. Andernfalls wird das eher den Vermieter treffen, wobei das mitunter auch auf Ihren Mietvertrag ankommen dürfte.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo Alex,

wenn die Thermo aus eigenen Mitteln finanziert wurde, müssen Sie die Kosten tragen. Ist die Einbau-Änderung durch den Vermieterin/Eigentümer eingeleitet worden u.finanziert, muss dieser jede!!! Reparatur zahlen. Es kann ja wohl kaum ein Verschleißteil sein, wenn das Neu umgestellt wurde-hier liegt ein Materialfehler vor und es gibt eine Gewährleistungsgarantie von…bis…Jahren.
MfG Waldi64

Hallo Alexander.

Es kommt auf den Inhalt Ihres Mietvertrages an. Möglicherweise haben Sie einen Passus, der Ihnen die sog. „Kleinreparaturen“ auferlegt.

Falls nicht, stellt sich die Frage, ob der Schaden auf Grund von Verschleiss oder auf Grund unsachgemäßer Handhabung entstanden ist.

Ich persönlich würde das Verhältnis zum Vermieter nicht bereits in der Anfangsphase überbelasten. Vielleicht können Sie sich auf eine 50:50-Regelung einigen?

Hallo Alexander,

grundsätzlich ist es die Pflicht des Vermieters, die Wohnung in einem zum Gebrauch bestimmten Zustand zu erhalten. Er kann jedoch diese Pflicht teilweise vertraglich auf den Mieter übertragen. Demnach kann Ihre Frage nur beantwortet werden, wenn Ihr Mietvertrag vorliegt.

MfG
G. Rudak

Hallo Alex,

wie sieht denn euer Mietvertrag bezüglich Kleinreparaturen aus?

Im übrigen sollte ein Mieter immer eine Einweisung in so eine Gastherme erhalten, ansonsten Finger weg.

Klärt mal mit dem Installateur, warum das Ventil denn nun kaputt war, beim Überfüllen darf das eigentlich nicht passieren, denn dafür ist das Ventil ja schließlich da.

Schönen Gruß
Lendzy