Wer übernimmt Kosten für die Räumung des Hauses?

Vor 30 Jahren haben wir ein Haus an eine Frau vermietet (3 unbekannte leibliche Kinder). Die Frau hatte vor Jahren in 2. Ehe geheiratet und lebte mit dem neuen Ehemann in dem Haus. Vor 5 Wochen ist die Mieterin gestorben und der Ehemann durch einen - vor 4 Wochen eingesetzten - Betreuer in ein Pflegeheim umgezogen worden. Mangels Vermögenswerten wird der Betreuer des Ehemannes die Erbschaft der Ehefrau ausschlagen. Der Ehemann ist ebenfalls mittellos und lebt vom Sozialamt.
Das Haus ist vermüllt und heruntergewirtschaftet. Nach Angaben des Betreuers ist sehr viel wertloser „Nippes“ im Haus welcher Entsorgt werden kann.

Hier meine Fragen:

Muss ich beim Nachlassgericht Erben für den wertlosen „Nippes“ finden lassen?

Kann ich den wertlosen „Nippes“ vernichten lassen?

Zahlt ein Amt z.B. das Sozialamt einen Teil der Räumungskosten?

Desweiteren sind die älternen Herrschaften vor vielen Jahren 3 Untervermietungen eingegangen von denen ich letzte Woche erfahren habe. 2 davon sind schon Ausgezogen. Ein Sozialhilfeempfänger aus Rumänien will nicht ausziehen.
Wie kann ich diese Person vor die Tür setzen?
Darf ich die Haus-Schlösser auswechseln?
Strom, Wasser abstellen und seine spätlichen Habseligkeiten für die Tür stellen?

Hallo,
Sie können über das Nachlaßgericht Erben ausfindig machen lassen, dies ist jedoch mit Kosten verbunden. Das Nachlaßgericht wird Ihnen auf Anfrage die entsprechenden Kosten mitteilen.

Denn sogenannten Nippes können Sie nicht einfach vernichten. Sie müssen über das Amtsgericht/Rechtsanwalt eine sogenannte Räumungslage einreichen. Erst wenn diese von amtswegen erfolgreich war und das Haus wieder in „Ihren Besitz“ übergegangen ist, dann dürfen Sie über den Inhalt des Hauses frei verfügen.

Sie sollten Kontakt zu dem Betreuer des Ehemannes aufnehmen und im Ihre finanziellen Belange klar machen und um entsprechende Antragsstellung bei Behörden ersuchen.

Zum Mietvertrag sei zu bemerken, daß der Mietvertrag zu mindestens 50 % auf die leiblichen Kinder der verstorbenen Ehefrau übergegangen ist. Sie sollten daher die Erben ausfindig machen und von Ihrem Kündigungsrecht gebrauch machen. Weiterhin können Sie der Untervermieterin fristgerecht kündigen, mit dem Vermerk, daß das Mietverhältnis nicht mit Ihnen direkt geschlossen wurde und von Ihnen keine Untervermietung akzeptiert wurde. Die eigentliche Mieter verstorben bzw. im Pflegeheim sich befinden und Sie die Einhaltung der Kündigungsfrist wahrnehmen. Weigert sich die Untermieterin auszuziehen, haben Sie auch hier kein recht irgendetwas wie Schlösseraustausch, Wasser und Stromabstellen zu unternehmen, Sie müssen auch hier über einen Rechtsanwalt Räumungsklage erwirken.
Jede andere Handlung gegen die Mieter ist Hausfriedensbruch und der kann teuer werden, denn wenn Sie einfach Sachen entsorgen, die aus Ihrer Sicht wertlos oder nur einen geringen Wert haben, dann kann der Mieter später behaupten das es sehr wertvoll war und Sie auf Schadensersatz verklagen.

Bei dem jetzigen Untermieter, können Sie nur versuchen, die Versorger umzumelden, so daß diese dann direkt mit dem Verbraucher=Untermieter abrechnen müssen. Wenn die Versorger dann nach Zahlungsverzug des Untermieters Strom und Wasser abstellen, dann ist dies von amtswegen geschützt und berechtigt.

WIr hoffen wir konnten helfen

Hier rate ich einen Anwalt einzuschalten, ich sehe aber auch damit schlechte Karten für Sie den Prozess in Gänze zu gewinnen, da Sie als Eigentümer m.E. hier ebenso die „Sorgfaltspflich“ vernachlässigt haben und sich nicht regelmäßig über den Zustand des Hauses informiert haben.
Wer sich nicht um sein Eigentum kümmert - so wie Sie das hier beschreiben - kann nachher auch nur schwer Regressansprüche geltend machen, wenn nie gemahnt/ Sanktionen verhängt wurde(n).

MFG

Vippi

Hallo, ohne Gewähr antworte ich wie folgt: Der Mietvertrag ging auf den Ehemann über, der nun im Pflegeheim lebt. Dadurch kann er seinen mietvertraglichen Pflichten nicht nachkommen, Sie können also kündigen. Erkundigen Sie sich nach dem Betreuer, der die rechtl. Dinge regelt. Dieser müsste dafür sorgen, daß das Haus dann geräumt wird, notfalls auf Kosten der Kommune. Andernfalls müssten Sie den Nippes auf eigene Kosten entfernen und 1 Jahr lang lagern, sodann meistbietend versteigern lassen.- Was in diesem Fall wahrscheinlich viel zu aufwendig wäre.
Die Untervermietungen sind wohl gegen Ihren Willen erfolgt, sie hätten jedoch nach Bekanntwerden Gegenmaßnahmen einleiten müssen. Ich rate Ihnen hierzu einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, bzw. der Obdachlosenbehörde Ihres Wohnorts die Sache vorzutragen.Der im Haus lebende Rumäne würde ja zunächst obdachlos werden. Mehr kann ich dazu nicht sagen- Gruß, Achim

Sie müssen auf Räumung klagen. Nach rechtskräftigem Urteil kommt ein Gerichtvollzieher und läßt das Haus zwangsräumen. Er entscheidet vor Ort über Müll und Wert. Wertgegenstände wird er zunächst auf Ihre Kosten einlagern bis zu einer Versteigerung. Der Erlös steht Ihnen nach Abzug der Gerichtvollzieherkosten zu. Alle verbleibenden Kosten können Sie gegenüber dem einklagen, der die Zwangsräumung aufgrund seiner Weigerung verursacht hat. Viel Spaß und Glück, vor allen Dingen aber Langmut und Geduld, wünsche ich Ihnen!

Die Aussage des Betreuers dass der wertloser „Nippes“ im Haus entsorgt werden kann ist richtig, wenn es ein gesetzlicher Betreuer ist.

Eignetlch hat das Nachlassgericht die Aufgabe Erben für den wertlosen „Nippes“ finden zu lassen?

Wenn Erben gefunden werden haben diese Anspruch auf den wertlosen „Nippes“.

Zahlt ein Amt z.B. das Sozialamt einen Teil der
Räumungskosten? „Nein!“

Untervermietungen sind nur gültig, wenn der Vermieter einverstanden ist. Der Sozialhilfeempfänger aus Rumänien muss trotdem raugeklagt werden. Dauert ca 1 Jahr hier bei uns!

Kann ich diese Person vor die Tür setzen? „Nein!“
Darf ich die Haus-Schlösser auswechseln? „Nein!“ Trotz ungültigem Untermietvertrag wäre das Hausfriedenbruch!

Strom, Wasser abstellen und seine spätlichen Habseligkeiten für die Tür stellen? „Nein!“

Ich hoffe er geht freiwillig sonst wird es lange dauern.
L.G. Michael

Hallo, mit Erbschaft hatte ich selber Schwierigkeiten, da kann ich dir leider nicht weiter helfen
LG