Wer übernimmt Kosten für die Räumung des Hauses?

Vor 30 Jahren hat eine Frau ein Haus gemietet (3 unbekannte leibliche Kinder). Die Frau hatte vor 20 Jahren in 2. Ehe geheiratet und lebte mit dem neuen Ehemann in dem Haus. Vor 5 Wochen ist die Mieterin gestorben und der Ehemann durch einen - vor 4 Wochen eingesetzten - Betreuer in ein Pflegeheim umgezogen worden. Mangels Vermögenswerten wird der Betreuer des Ehemannes die Erbschaft der Ehefrau ausschlagen. Der Ehemann ist ebenfalls mittellos und lebt vom Sozialamt.
Das Haus ist vermüllt und heruntergewirtschaftet. Nach Angaben des Betreuers ist sehr viel wertloser „Nippes“ im Haus welcher Entsorgt werden kann.

Hier meine Fragen:

Muss der Vermieter beim Nachlassgericht Erben für den wertlosen „Nippes“ finden lassen?

Kann der Vermieter den wertlosen „Nippes“ vernichten lassen?

Zahlt ein Amt z.B. das Sozialamt einen Teil der Räumungskosten?

Desweiteren sind die älternen Herrschaften vor vielen Jahren 3 Untervermietungen eingegangen von denen der Vermieter erst letzte Woche erfahren hat. 2 der Mieter sind schon Ausgezogen. Ein Sozialhilfeempfänger aus Rumänien will nicht ausziehen.
Wie kann der Vermieter diese Person vor die Tür setzen?
Darf der Vermieter die Haus-Schlösser auswechseln?
Darf der Vermieter Strom, Wasser abstellen und die spärlichen Habseligkeiten des Untermieters vor die Tür stellen?

So lange sich der Untermieter noch in dem Haus aufhält, ist der gerichtliche Weg mit einer Räumungsklage einzuhalten. Man sollte allerdings prüfen, ob hier wirklich ein Untermietvertrag vorliegt oder eine Hausbestzung. Danach kann am kostengünstigsten im Rahmen der „Berliner Räumung“ die Wohnung - leider auf Kosten des Vermieters - entrümpelt werden. Anwaltliche Hilfe sollte hier unbedingt eingeholt werden. Der Vermieter kann sich hier nur an der Kaution bedienen, das Sozialamt zahlt leider nichts.