hallo
weiter unten wurde der fiktive fall ja schon beschrieben.
hier nochmal in kurz form.
gläubiger klagt auf rückzahlung. schuldner akzeptiert ratenzahlung. nach 7 monaten wird schuldner arbeitslos und stellt zahlung ein.
was wäre nun wenn der gläubiger einen anwalt beauftragt für die zwangsvollstreckung ? wenn der schuldner am ende nix mehr hätte und insolvent gehen würde, wer muss dann den anwalt bezahlen ? muss der gläubiger dann alles selbst zahlen ? oder würde alles zurückgestellt bis der schuldner irgendwann wieder flüssig ist ?
mfg
klar - es wird alles zurückgestellt und der Anwalt bezahlt sobald mal Geld da ist.
Nicht umsonst gibt es Tafeln in vilen deutschen Städten für die notleidenen Anwälte
*gg
was wäre nun wenn der gläubiger einen anwalt beauftragt für die zwangsvollstreckung ?
Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Wenn er sich hinterher an jemand anderem schadlos halten kann, umso besser.
wenn der schuldner am ende nix mehr hätte und insolvent gehen würde, wer muss dann den anwalt bezahlen ?
Ganz schwere Frage. Ich glaube kaum, dass ein RA dieses Risiko übernehmen würde.
muss der gläubiger dann alles selbst zahlen ?
Wer denn sonst ?
oder würde alles zurückgestellt bis der schuldner irgendwann wieder flüssig ist ?
Und der Anwalt wartet auf sein Honorar ?