Hallo ihr Experten,
mich treibt die Frage um, wie genau es mit der
Rechnungsübernahme in einem Mietverhältnis ausschaut.
Verstanden habe ich, dass der Vermieter vom Mieter verlangen
kann für Reperaturen bis zu einer bestimmten Grenze zu haften.
Genauer gesagt für Kleinreparaturen bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Und das auch nur, wenn es so im Mietvertrag vereinbart wurde. Steht da nix, muss der VM auch die Kleinreparaturen übernehmen.
Welche Rolle spielt dabei aber ein Verschulden? Muss der
Mieter den Schaden zu vertreten haben, oder wird seine
anteilige Beteiligung auch bei zufälligen Schadenseintritt
fällig?
Wenn ein Mieter einen Schaden verschuldet muss er ihn ganz übernehmen und nicht nur bis zu der o.g. Grenze. Kleinreparaturen sind aber nicht unbedingt immer darauf zurückzuführen, dass jemand den Schaden herbeigeführt hat. Es gibt im Haushalt ja auch jede Menge Verschleissteile, z.B. können Dichtungen porös werden etc. Da kann weder der VM noch der Mieter dafür. Wer sollte denn wohl dann den Schaden bezahlen, mmhh?
Genau so etwas wie der tropfende Wasserhahn, das schadhafte Wasserventil etc. ist aber eben solch eine Reparatur bzw. Kleinreparatur.
Und wie ist es andersherum. Muss der Vermieter die restliche
Rechnung (abgesehen von der festgelegten Selbstbeteiligung des
Mieters) in jedem Fall übernehmen, oder haftet der Mieter
alleine für von ihm selbst verursachte Mängel?
S.o. Wenn der Mieter z.B. Binden, Windeln o.ä. in die Toilette wirft und eine Verstopfung, vielleicht sogar mit Überschwemmung auch beim Nachbarn, verursacht, dann hat der VM mit der Rechnung rein gar nichts zu tun.
Muss man beim Mangel noch weiter differenzieren, oder ist
Mangel gleich Mangel?
Was heisst, noch weiter? Normale Reparaturen: VM und evtl. Mieter wenn dies so vereinbart ist.
Mieter zerdeppert mit seinem Golfschläger beim Indoorgolfen die Wohnzimmerscheibe: Mieter
Viele Fragen, wo bleiben die Antworten…? 
Liebe Grüße
Daniela
Hier sind die Antworten. Hoffe das ist erst mal das was du suchst.
Gruß
Nita