A kauft ein Haus. B hat dieses gebaut und macht auch den Innenausbau. Zum Zeitpunkt des Kaufes, war der Innenausbau noch nicht abgeschlossen. Der Vertrag lautet auf „bezugsfertig“.
Nun ist es so, dass das Laminat so miserabel von B verlegt wurde, dass es A alles andere als gefällt.
Angesprochen wurde die Problematik des Nichtgefallens von Anfang an von A.
Nun wurde das Laminat jedoch geklebt, was eventuelle Reparaturen daran quasi unmöglich macht.
Kann A das Rausreißen und Neuverlegen von Laminat in insgesamt 4 Räumen verlangen?
Welche Möglichkeiten hätte A ansonsten?
Hallo, Grit,
ich nehme an, dass geklärt werden müsste, ob das Laminat fachgerecht verlegt wurde; das ist dann ausschlaggebend. Ob es gefällt oder nicht, ist eine andere, m.E. nicht juristisch bewertbare Frage.
Es sei denn, im Vorwege wurde eine bestimmte Sorte Laminat vereinbart und diese dann nicht verlegt, dann kann man das sicherlich reklamieren.
Wenn aber dies nicht der Fall ist und das Laminat fachgerecht liegt, sehe ich keine Möglichkeit des Regresses.
Also: unabhängigen Fachmann nach der Arbeitsqualität fragen!
Denkt sich (ganz privat und ohne jur. Ausbildung): Anette