Hallo zusammen,
ich brauche eine rechtliche Einschätzung zu folgendem Fall: A hat im Juli einen Autounfall verschuldet. Seine Vollkasko hat den Schaden reguliert, allerdings bleibt die Frage nach der tatsächlichen Nutzungsausfallentschädigung.
Der Wagen war insgesamt 38 Tage in der Mercedes Werkstatt. Die Versicherung (VS) hat allerdings nur 19 Tage Nutzungsausfall erstattet. Die 19 Tage ergeben sich daraus, dass der Sachverständiger (von der VS) 11 Tage benötigt hat um sein Gutachten vorzulegen und darin eine Reparaturdauer von 8 Arbeitstagen veranschlagt hat.
Tatsächlich aber hat A sein Auto erst nach 38 Tagen Ausfall bekommen (nach mehrmaligen Anfragen in der Werkstatt). Grund für die überlange Reparatur lag darin, dass die Werkstatt den Sicherheitsgurt (wie im Gutachten angegeben) erst 19 Tage nach Vorlage des Gutachtens bestellt hat.
A will nun den Nutzungsausfall bei der VS für die tatsächliche Zeit (38 Tage) geltend machen. Die VS stellt sich allerdings quer und will für die weiteren 19 Tage Ausfall (38 Tage tatsächlicher Ausfall abzügl. bereits gezahlten 19 Tagen Nutzungsausfall) keine Entschädigung zahlen. Grund ist, dass die VS ein Verschulden bei der Werkstatt sieht, die den sicherheitsrelevanten Gurt zu spät bestellt hat. Ein mehrfaches Anschreiben der VS an die Werkstatt nach dem Grund für die späte Bestellung des Sicherheitgurtes wurde seitens Mercedes bisher gepflegt ignoriert und nicht beantwortet.
Fraglich ist nun, ob A nur für die Tage, die der Gutachter im Gutachten für die Reparatur veranschlagt hat, Entschädigung bekommt oder gibt es auch für den tatsächlichen Zeitraum Geld von der VS? An wen muss der Anspruch gestellt werden? Muss A sich nun an die VS oder die Werkstatt wenden?
Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten/Einschätzungen/Feedback.
Viele Grüße
E.