Hallo,
mal angenommen ich eröffne eine Mietwerkstatt mit Hebebühne und dem ganzen Mietwerkzeug usw. und die ersten Kunden kommen um an ihren Fahrzeugen was zu reparieren. Das was sie reparieren sind z.B. sicherheitsrelevante Teile wie z.B. die Bremsanlage.
Muss ich als Mietwerkstattbetreiber dann einen Meister einstellen, der die Arbeiten an den sicherheitsrelevanten Teilen abnimmt?
Ich kenn das nur von normalen Werkstätten wo das so ist.
Es ist doch jeder selbst für seine eigenen Tätigkeiten verantwortlich oder? Bzw. ich kann meine Haftung doch durch die entsprechende AGB-Gestaltung ausschließen.
Wäre nett wenn mir da jemand weiterhelfen kann, evtl. sogar mit einem externen Artikel oder so. Weil bei uns in der Familie ist das im Moment ein „Streitthema“ weil es jeder besser weiß…
MFG Jana