Wer und wie haftet bei einer Mietwerkstatt?

Hallo,

mal angenommen ich eröffne eine Mietwerkstatt mit Hebebühne und dem ganzen Mietwerkzeug usw. und die ersten Kunden kommen um an ihren Fahrzeugen was zu reparieren. Das was sie reparieren sind z.B. sicherheitsrelevante Teile wie z.B. die Bremsanlage.
Muss ich als Mietwerkstattbetreiber dann einen Meister einstellen, der die Arbeiten an den sicherheitsrelevanten Teilen abnimmt?
Ich kenn das nur von normalen Werkstätten wo das so ist.

Es ist doch jeder selbst für seine eigenen Tätigkeiten verantwortlich oder? Bzw. ich kann meine Haftung doch durch die entsprechende AGB-Gestaltung ausschließen.

Wäre nett wenn mir da jemand weiterhelfen kann, evtl. sogar mit einem externen Artikel oder so. Weil bei uns in der Familie ist das im Moment ein „Streitthema“ weil es jeder besser weiß…

MFG Jana

Hallo,

da bin ich nicht der Experte, allerdings sehe ich das wie Du: Wenn klar geregelt ist, dass nur das Equipment zur Verfügung gestellt wird, sehe ich keine Anspruchsgrundlage, wenn ich selbst was falsch repariere,
viele Grüße
Andreas

da habe ich leider keien Ahnung - eher ein Anwaltsthema (persönlich sehe ich es so wie von Dir beschrieben)

Hallo Jana

leider kann ich Dir nicht weiterhelfen. Wünsch Dir trotzdem Erfolg
Gruß Franz