Wer und wie

Hallo,ich würde gerne wissen an wen man sich wendet um einen hieb- und stichfesten Vermietungsvertrag zu bekommen.Ich bin da leider Neuling.
Was beinhaltet die Warmmiete?Gas,Wasser und Strom?Oder nur Gas und Wasser.Was ist mit der Müllgebühr.Muss der Mieter die Entsorgung zahlen oder der Vermieter?
Wenn jemand Ahnung davon hat schreibt mir bitte möglichst viel.
Danke im voraus
WodanEL

Hallo Wodan,

Mietkosten bestehen normalerweise aus der Kaltmiete und den Nebenkosten. Strom wird üblicherweise vom Mieter selbst direkt an den Anbieter bezahlt.

Einen Überblick darüber, was zu den Nebenkosten gehören kann, findest du z.B. hier:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…

Warmmiete wären also Kaltmiete plus Nebenkosten. Nur in den wenigsten Fällen zahlt der Mieter solch eine pauschale Warmmiete (etwa in Studentenwohnheimen), womit dann alle Nebenkosten abgegolten sind.

Ansonsten werden nach Jahresablauf die Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten verrechnet und die Differenz wird nachgezahlt, bzw. gutgeschrieben.

Gruß!

Horst

Hallo,ich würde gerne wissen an wen man sich wendet um einen
hieb- und stichfesten Vermietungsvertrag zu bekommen.

-> anwaltliche beratung
-> vermieterverein

Miete und Nebenkosten MC
Hi,

Hallo,ich

„ich“ fällt gewöhnlich unter FAQ:1129

würde gerne wissen an wen man sich wendet um einen
hieb- und stichfesten Vermietungsvertrag zu bekommen.Ich bin
da leider Neuling.

zB Verbände für Vermietung,
einer der bekanntesten mit guten Mietverträgen für verschiedene Mietobjekte wäre der örtlichen
Haus & Grund
gut, günstig, oft Rechtsberatung und Zeitung inklusieve

Was beinhaltet die Warmmiete?

die gemietete Wärme :wink:

Gas,Wasser und Strom?Oder nur Gas
und Wasser.Was ist mit der Müllgebühr.Muss der Mieter die
Entsorgung zahlen oder der Vermieter?

Zunächst sollte ein Vermietungskonzept her, damit nicht bei ggf. mehreren Wohnungen jede Wohnung verschieden Regelungen dazu haben. Das würde imho den Verkaufswert erhelich beeinträchtigen.

  1. Es gibt pauschle Nebenkosten:
    Ein fester Betag pro Monat, ohne Abrechnungen, VM trägt alle Erhöhungen. Anpassung nach einiger Zeit ist bedingt möglich.

  2. Betriebskostenvorauszahlung:
    Ein monatlicher Abschlag wird für die Heizkosten und gesetzlich umlegbaren Nebenksoten vereinbart. Eine Abrechnung erfolgt in einem festen Turnus einmal pro Abrechnugnsjahr. Bei Überzahlung gibts etwas zurück, bei Mehrkosten wird eine Nachzhalung fällig. Die Abrechnung müßte sich an bestimmte Form halten, hier den Verband fragen oder einen Profi dafür beauftagen, zB eine Hausverwaltung.

  3. Inklusiv-Miete, im Volksmund Warmmiete:
    Es wird ein fester Mietzins vereinbart, darin sind alle Nebenkosten inklusive. Hier trägt der VM alle Kostenerhöhungen selbst, eine Abrechnung findet nicht statt. Das Risiko besteht, das hier unverhältnismäßig geheizt und mit dem Verbrauch geast wird. Kostet ja „nichts“ mehr für den M. Daher bei VM oft unbeliebt.

  4. teilinklusiv Miete:
    Eine Minschung meist aus 3 und 4, wobei meist die Heizkosten für Wärme in der Miete inklusive ist, die übrigen Nebenkosten eine Pauschale oder eine Betriebskostenvorauszahlung sind.

  5. eine freie Vereinbarung:
    Wenn der MV nicht gegen geltendes und ggf. zükünftiges Recht verstößt, kann alles möglich vereinbart werden. Nicht immer zu empfehlen, sondern nur in Ausnahmen und auch nur teilweise, wenn möglich gf. zeitlich begrenzt!

Damit die Mietvertrag in einem Objekt nicht verschieden werden, dies bedeutet deutlich mehr Aufwand.

Wenn jemand Ahnung davon hat schreibt mir bitte möglichst
viel.

Dieser grobe Einblick ist nur die Einleitung in diese „Wissenschaft“. Ein Neuling sollte sich dringend Beirat holen, damit weinigtens die gröbsten Fehler, die iA VM-Geld kosten, vermieden werden. Mit unruhigen M wurde hier noch gar nicht kalkuliert.

Danke im voraus
WodanEL

vlg MC

PS:
Könnte sein das alles gelöscht wird und mein Tipptrainig dahin ist, weil der rote Satz vor dem Ja drücken nicht gelesen wurde :frowning:

Hallo,

Hallo,ich

„ich“ fällt gewöhnlich unter FAQ:1129

nicht in diesem Fall.

Hallo, ich würde gerne wissen an wen man sich wendet um einen hieb- und stichfesten Vermietungsvertrag zu bekommen.Ich bin da leider Neuling.
Was beinhaltet die Warmmiete?Gas,Wasser und Strom?Oder nur Gas und Wasser.Was ist mit der Müllgebühr.Muss der Mieter die Entsorgung zahlen oder der Vermieter?

fällt nicht unter das Rechtsberatungsgesetz.
Genau wie, ich würde gerne wissen, welches Gericht für folgenden Fall zuständig ist…

Gruß
Roland