Wer unterschreibt Mietvertrag?

Hallo! ich frage mich schon länger wer den Mietvertrag unterschreibt wenn ein unverheiratetes Paar zusammen zieht. Wenn z.B. der Mann darauf besteht, dass nur er den Mietvertrag unterschreibt, weil er die Kaution stellt. Ist das so?? Darf derjenige, der die Kaution nicht stellt nicht unterschreiben?

Freue mich auf eure Meinungen!

Hallo normalerweise unterschreiben alle beide den Mietvertrag denn wenn es zum Auszug des Partners der unterschrieben hat kommt muss der Andere auch mit ausziehen .
viele Grüße noro

Den Mietvertrag unterschreibt, wer die Pflichten aus diesem Vertrag VOLL und GANZ übernehmen will.
Von welchem Konto die Kaution kommt, ist völlig egal.

Beachte:
Wenn beide unterschreiben, dann ist das ein Vertrag, aus dem man auch nur gemeinsam lösen kann. Jeder der Mieter haftet voll für die Zahlungen.
Verkracht sich das Pärchen und einer zieht aus, dann könnte der andere in der Wohnung bleiben, der Vermieter kann aber trotzdem die volle Miete vom Ausgezogenen verlangen und dieser müsste sie auch zahlen.

Für den Vermieter bedueten zwei Unterschriften größere Zahlungssicherheit.

Auch wenn es unangenehm ist:
Denk mal nach, was ihr macht, wenn ihr euch auseinander lebt. Wer würde in der Wohnung bleiben? Würde überhaupt einer in der Wohnung bleiben?

stimmt, Mimi68 wäre da nicht die erste, die vom Vermieter eine Rechnung kriegt da der Ex in der Wohnung geblieben ist, die Miete aber nicht gezahlt hat.

Grüßle
Frank K.

Hi,

das deutsche „Recht“ geht sogar soweit, dass der verbleibende Partner den Vertrag noch nicht mal unterschrieben haben muss. Es reicht gelegentlich, dass beide namentlich auf dem Mietvertrag als Mietparteien erscheinen und zusammen einziehen …

Von daher kann ich den Mann in diesem hypothetischen Fall sehr gut verstehen …

Ich persönlich werde keinen Mietvertrag mit mehreren Parteien mehr unterschreiben (auch wenn ich den worst-case habe abwenden können). Anstatt dessen wird es eine Optionsklausel geben (aufgesetzt von einem Anwalt), so dass nach Kündigung des Mietvertrages eine benannte oder zu benennende Person (die Partnerin) die Wohnung zu gleichen Konditionen weiter- bzw anmieten kann.

Gruß
HH

so?

dafür hätte ich gern einen beleg. bislang ist mein kenntnisstand immer noch der, dass niemand einen vertrag für mich wirksam dadurch abschließen kann, dass er meinen namen irgendwo reinschreibt.

du wirst bei dieser einstellung höchstens noch einen volldeppen als vermieter finden.

frag einen Anwalt, der wird dir auch sagen, dass das gar nicht so selten vorkommt, schließlich gibt es ja viele Verbleibende, die genau diese Tatsache ausnutzen wollen (also darauf drängen, dass der Vertrag valide geschlossen wurde).

Ich werde dir die diesbezüglichen Dokumente hier nicht reinstellen. Da bin ich da dann mal ganz so anonym wie du.

interessant. genau das sage ich auch immer, wenn ich keinerlei belege habe, die ich zeigen könnte.

halten wir also fest: außer behauptungen hast du genau gar nichts vorzuweisen. nicht mal ein argument.

aber für dich hier die aufklärung des rätsels: bei vorliegen einer vollmacht reicht es, wenn nur einer unterschreibt. wovon man bei einem ehepaar auch ausgeht. ansonsten hast du schlicht unsinn erzählt. was nicht verwundert, wenn jemand so gut über das deutsche recht informiert ist, dass er es in anführungsstriche setzt.

mach dich nicht lächerlich - hier ist jeder gleich anonym.

offenbar hast du keine Ahnung. Es geht hier nicht um eine Vollmacht.
Die ist für das Zustandekommen hier gar nicht notwendig.

Und damit bin ich raus aus dieser Diskussion.

ich hab dich doch davor gewarnt, daSS du dich nicht lächerlich machen sollst.

tja. selber schuld.