Hai!
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen…
Problematik:
A. bringt ein paar Akkorde sowie eigene Texte an.
B. (b.) und C. (dr.) entwickeln hierzu in Eigenregie (ohne Beeinflussung durch A.) eigene Rythmiken und Grooves (natürlich auf Grundlage der Grundtöne von A.), sodaß fertige Stücke entstehen.
B. und C. trennen sich von A., da eine Zusammenarbeit aufgrund persönlicher Differenzen nicht mehr möglich ist.
B. und C. nehmen nun (ohne A.) die selbst entwickelten Drum- und Schlagzeugspuren der Stücke auf. Dann spielt ein Gitarrist, der die Originale mit Gitarre/Gesang noch nie gehört hat, eigene Spuren dazu ein (halt das, was ihm dazu einfällt, natürlich muss er sich dabei bedingt an die Grundtöne des Basses halten). Nun kommt noch ein Sänger hinzu, der dazu noch eigene Texte, eigene Gesangslinien und eigene Songnamen kreiert.
Auf der einen Seite sind nun, abgesehen von Bass und Schlagzeug, völlig neue Stücke entstanden (auch stilistisch), andererseits ist eine Verwandtschaft (Grundtöne, Rythmik) natürlich oftmals nicht zu überhören, aber B. und C. sind der Meinung, dass sie beide die Urheber dieser sind und diese somit auch spielen bzw. produzieren dürfen.
Darf A. eine Produktion bzw. Aufführung der neu entstandenen Stücke verhindern?
Hat A. urheberrechtliche Anteile bzw. ist er vielleicht sogar trotz massivster Änderungen von git. und voc. alleiniger Urheber, weil WIR die Grooves ursprünglich zu seinen Akkorden/Texten entwickelt hatten und dies nur als unwesentliches „Beiwerk“ gilt?
Die Stücke wurden schon live gespielt (1996), wurde durch A. und B. in diverse Internetplattformen gestellt und wurden auch per Demo-CD`s schon unter die Leute gebracht (alles mit Zustimmung von A.). Gilt dieses schon als „Veröffentlichung“? Die Stücke sind nicht bei der GEMA gemeldet.
Wer weiß was?
Für eventuelle Antworten bedanke ich mich jetzt schon im Voraus!