Wer Urheberrecht

Hai!

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen…

Problematik:

A. bringt ein paar Akkorde sowie eigene Texte an.

B. (b.) und C. (dr.) entwickeln hierzu in Eigenregie (ohne Beeinflussung durch A.) eigene Rythmiken und Grooves (natürlich auf Grundlage der Grundtöne von A.), sodaß fertige Stücke entstehen.

B. und C. trennen sich von A., da eine Zusammenarbeit aufgrund persönlicher Differenzen nicht mehr möglich ist.

B. und C. nehmen nun (ohne A.) die selbst entwickelten Drum- und Schlagzeugspuren der Stücke auf. Dann spielt ein Gitarrist, der die Originale mit Gitarre/Gesang noch nie gehört hat, eigene Spuren dazu ein (halt das, was ihm dazu einfällt, natürlich muss er sich dabei bedingt an die Grundtöne des Basses halten). Nun kommt noch ein Sänger hinzu, der dazu noch eigene Texte, eigene Gesangslinien und eigene Songnamen kreiert.

Auf der einen Seite sind nun, abgesehen von Bass und Schlagzeug, völlig neue Stücke entstanden (auch stilistisch), andererseits ist eine Verwandtschaft (Grundtöne, Rythmik) natürlich oftmals nicht zu überhören, aber B. und C. sind der Meinung, dass sie beide die Urheber dieser sind und diese somit auch spielen bzw. produzieren dürfen.

Darf A. eine Produktion bzw. Aufführung der neu entstandenen Stücke verhindern?
Hat A. urheberrechtliche Anteile bzw. ist er vielleicht sogar trotz massivster Änderungen von git. und voc. alleiniger Urheber, weil WIR die Grooves ursprünglich zu seinen Akkorden/Texten entwickelt hatten und dies nur als unwesentliches „Beiwerk“ gilt?
Die Stücke wurden schon live gespielt (1996), wurde durch A. und B. in diverse Internetplattformen gestellt und wurden auch per Demo-CD`s schon unter die Leute gebracht (alles mit Zustimmung von A.). Gilt dieses schon als „Veröffentlichung“? Die Stücke sind nicht bei der GEMA gemeldet.

Wer weiß was? :smile:

Für eventuelle Antworten bedanke ich mich jetzt schon im Voraus!

Tut mir leid, aber bei Musikurheberrecht muss ich passen

Die Rechte für Texte liegen natürlich bei dem der sie geschrieben hat.
Bei Schutz des geistigen Eigentums ist das aber so ne Sache. A muß es auch netürlich beweisen können das auch die Akkorde von Ihm sind.
Aber ich nehme an das er nichts geschützt hat also hat er pech gehabt würde ich mal sagen.
Diese Situation kenne ich von Kollegen her(Rob Acid, Robert Babicz). Wenn er keine Nachweise hat pech gehabt.
Würde aber in ein Anwalt investieren, das lohnt!

Lieber Gruß aus Köln

Ich fürchte, die Gestaltungshöhe deiner Schöpfung am Gesamtwerk ist zu Gering um irgendeinen verwertbaren Stand gegenüber A und B zu haben.

Sieh es realistisch, ihr Drei habt dieses Werk gemeinsam geschaffen. Mindestens 2/3 davon sind nicht von dir und der Nachweis über deine Urheberschaft dürfte ebenfalls extrem schwierig sein.

Ich denke nicht das du realsitisch Chancen auf irgendwelche Rechte hast, auch wenn Sie dir vom Gesetz aus zustehen. Der Nachweis ansich und die Gestaltungshöhe sind einfach zu trivial.

Sorry…das ich da nichts positiveres drüber sagen kann.

Danke für Deine Antwort. Vermutlich habe ich mich etwas zu umständlich ausgedrückt… Ich bin sozusagen Person B…

Etwas einfacher: A schleppt Akkorde und Texte an. In Verbindung mit B (bass) und C (drums) entwickeln dazu ohne irgendwelche Vorgaben von A eigene Grooves, sodaß fertige Stücke entstehen.

Frage: Haben B und C die Urheberrechte für ihre Grooves oder ist das nur Beiwerk?

Oder auch: Dürfen B und C diese selbst entwickelten Grooves in Verbindung mit anderen Musikern, die etwas ganz anderes dazu spielen/singen verwerten? Inwiefern ist A urheberrechtlich eventuell noch beteiligt, weil die Grooves (und Grundtonfolgen) in Verbindung mit seinen Akkordfolgen entstanden sind?

Gruß aus Berlin

Okay… jetzt hab ichs kapiert.

Haben B und C die Urheberrechte für ihre Grooves oder

ist das nur Beiwerk?

Ja, Sie haben die Urheberrechte auf diese Grooves!

Dürfen B und C diese selbst entwickelten Grooves in

Verbindung mit anderen Musikern, die etwas ganz anderes dazu
spielen/singen verwerten?

Da Sie die Urheber sind und insofern Sie keine Verwertungsrechte daran abgegeben haben, Ja!

Inwiefern ist A urheberrechtlich

eventuell noch beteiligt, weil die Grooves (und
Grundtonfolgen) in Verbindung mit seinen Akkordfolgen
entstanden sind?

Solange Die Teile von B und C, eigene Werke sind und nicht das Werk von A wiedergeben, sollte das unbedenklich sein. Egal ob Sie daraus entstanden sind oder nicht…

Das hört sich ja schon etwas besser an… :smile:

Dank Dir nochmals für Deine Antwort!

Hai!

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen…

Problematik:

A. bringt ein paar …

Das ist nicht ganz leicht:

Die erste zu stellende Frage ist die: Hat A eine Musik geschaffen, die urheberrechtlich geschützt ist? Das ist nur der Fall, wenn die Musik eine zumindest gewisse Originalität hat. Hat A nur vorhandene freie Werke (z.B. altes Volksliedgut) kopiert, hat er darauf keine Schutz.

Wenn Du ein unter Urheberrecht stehendes Musikwerk von A benutzt, stellt das eine Urheberrechtsverletzung dar, die Du unbedingt vermeiden solltest. Du hast ja die grooves untergelegt, was mir auf den ersten Blick als Beutzung von A´s Werk aussieht. Hier bin ich nicht ausreichend Fachmann, das näher beurteilen zu können. Ich empfehle Dir, einen Rechtsanwalt heranzuziehen.

Dank Dir für die Antwort!

Ich denke inzwischen, daß es ganz wesentlich ist, ob meine Grooves als unerhebliches musikalisches Beiwerk eingestuft werden würde oder als eigene geistige Schöpfung…

Gruß aus Berlin

Das Urheberrecht erstreckt sich nur auf gesammte Werke und nicht auf einzelne Töne oder Harmonieen, wenn dann nur auf Melodieabschnitte, aber nicht auf einzelne „Grundtöne“ auf Rythmiken schon gar nicht.
Hier wird „A“ den schwarzen Peter haben und in die „Röhre“ schauen müssen … Somit hat es auch keine Relevanz, ob die Stücke schon veröffentlicht sind oder auch nicht, GEMA hat damit überhaupt nichts zu tun, da diese „Behörde“ die Rechte der Künstler dem Verbraucher gegenüber vertritt und nicht die der Künstler untereinander.

Hallo Stefan!
Dank Dir für Deine Antwort! Wenn ich Dich richtig verstanden habe, meinst Du, daß sich B und C keine Sorgen machen müssen, wenn sie die Grooves mit anderer Gitarre und Gesangslinie und anderem Text spielen/produzieren/veröffentlichen wollen, obwohl sich zumindest z.T. noch deutliche Parralelen heraushören lassen?
Hat A alleine die Urheberrechte auf die „Urstücke“ (weil Text und Akkorde von ihm stammten und Bass und Drums nur als unwesentliches musikalisches Beiwerk eingestuft werden)oder alle Musiker zusammen, die dabei mitgewirkt haben?
Dank im Voraus und Grüsse aus Berlin!

Urheber ist immer der, der das Werk geschaffen hat, also ein Autor für den Text und eim Komponist für die Musik, das mal vorweg. B u. C müssen sich KEINE Sorgen machen, denn wie du schreibst wurde eine neuer Text angewendet … die Frage wäre zu klären, wieviel ist z.T und wie deutlich sind die Parallelen die vorhanden sein sollen? Zieht sich das durch das ganze Stück oder doch nur in einzelnen Pasagen oder Harmonieen. Ich habe selbst früher Musik gemacht (Schlagzeuger bei Wishing Well aus Karlsruhe)und ich behaupte Bass und Schlagzeug sind mehr als nur unwesentliches Beiwerk, denn die gesamte Musik stüzt sich auf die Instrumente, also sind sie die Baseline auf die alles andere aufbaut.

„A“ ist nur Urheber von dem was er geleistet hat, aber nicht „Miturheber“ von dem was der Rest gemacht hat.

Hallo Stefan!
Z.T. sind Parralelen deutlich über das gesamte Stück zu hören, teilweise auch kaum noch…
Hintergrund: A hat ein paar Akkorde und Texte „angeschleppt“, ich (Bass) und ein Drummer haben dazu die Grooves entwickelt. Wir beschlossen, Aufnahmen zu machen. Nachdem Bass und Drums eingespielt hatten, hatte der Gitarrist auf einmal keine Lust mehr… So nahmen wir die vorhandenen Takes und dazu spielt nun ein anderer Gitarrist (stilistisch völlig anders), der die ursprünglichen Songs nie gehört hat, ein, was ihm dazu einfällt. Da es sich aber um sehr einfachen Rock handelt und er sich ja an die vorhandenen Grundtöne des Basses halten muss, entstehen z.T. nicht zu überhörende Parralelen. Außerdem singt ein Sänger (der ebenfalls nicht die Ursongs gehört hat, um ebenfalls nicht beeinflusst zu werden) mit eigenen Texten und eigenen Gesangslinien dazu ein.
Die Frage ist nun, ob der ursprüngliche Gitarrist uns noch Knüppel zwischen die Beine werfen kann, weil die Grundtöne (und auch Grundrythmiken) durch seine Kompositionen (Akkordfolgen) der Gitarre entstanden sind…

hallo,
wenn du die neuen songs mit den ursprungssons (text&komposition) einem neutralen zuhörer vorspielst und eine eindeutiger zusammenhang/ähnlichkeit herausgehört werden kann, ist das recht bei A da diese person die grundidee geliefert hat und somit urheber ist.
man könnte A bei erfolg des songs dann lizengebühren oder einen einmalzahlung zahlen.ansonsten kann A euch im nachhinein verklatgen und dann werdem den richter auch wieder beide songs urfassung/neuinterpretation vorgespielt und wenn ein eindeutiger zusammenhang besteht ist A im vorteil

gruß pater

gruß pater