Wer verliert zahlt!?

Hallo Leute,
hab gerade zwei unterschiedliche Gerichtliche Auseinandersetzungen laufen. Einmal bin ich der Beklagte in Sachen Renovierungskostenzahlung bei einer Mietsache, im anderen Fall bin ich Kläger in einem Rechtsstreit betreffend meines Hausbaus. Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass wer verliert auch zahlt. Jetzt habe ich gehört, dass bei der Mietsache der Verlierer zahlt, aber beim Eigenheim jeder selber. Kommt mir komisch vor. Ist das wirklich so? Wer weiss etwas?
Gruß Uli

Wäre mir auch neu
Hallo Uli,

das wäre mir jetzt auch neu. Ich denke mal wenn Du in vollem Umfang den Rechtsstreit gewinnst, muss derjenige die Kosten tragen der verlor und zwar sowohl Deine als auch die eigenen.

Anders ist die Sache wenn man sich vergleicht oder hinsichtlich der Kostentragung eben Teilung entschieden wird.

Hast Du keine Rechtsschutzversicherung ?

Naja - es wird ja noch irgendein Fachmann posten.

Gruß
Uschi

Hallo Leute,

hab gerade zwei unterschiedliche Gerichtliche
Auseinandersetzungen laufen. Einmal bin ich der Beklagte in
Sachen Renovierungskostenzahlung bei einer Mietsache, im
anderen Fall bin ich Kläger in einem Rechtsstreit betreffend
meines Hausbaus. Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen,
dass wer verliert auch zahlt. Jetzt habe ich gehört, dass bei
der Mietsache der Verlierer zahlt, aber beim Eigenheim jeder
selber. Kommt mir komisch vor. Ist das wirklich so? Wer weiss
etwas?
Gruß Uli

Hallo,

soviel wie ich weiß, ist das Arbeitsgericht das einzige, wo jeder seine Kosten selber tragen muß. Wurde mir vor einiger Zeit von meinem Anwalt bei einer Arbeitsrechtlichen auseinandersetzung gesagt.

Gruß
roland

Hallo,

soviel wie ich weiß, ist das Arbeitsgericht das einzige, wo
jeder seine Kosten selber tragen muß. Wurde mir vor einiger
Zeit von meinem Anwalt bei einer Arbeitsrechtlichen
auseinandersetzung gesagt.

Aber auch nur in der ersten Instanz AFAIK.

Genau!
Zitat aus der aktuellen Finanztest (zum Thema Rechtsschutzversicherung):

„Wichtig kann die Berufsrechtsschutz vor allem deshalb werden, weil es im Arbeitsrechtsprozess eine bedeutende Besonderheit gibt. Hier muss in der ersten Instanz jeder seine Kosten selber tragen. Vor allen anderen Gerichten gilt dagegen: Wer verliert, zahlt alles.“

Börni

Aber auch nur in der ersten Instanz AFAIK.

Das kann sein, eine weitere Instanz war damals nicht nötig.

Gruß
roland

Danke für die Antwort!
Uli

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Danke für die Antwort!
Uli

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