Wer vermietet bei Nießbrauch

Hallo Wissende,
Sohn E ist Eigentümer, Mutter N hat das Nießbrauchrecht.
N geht ins Altersheim.
Person M möchte das Haus mieten. Mit wem muss M den Mietvertrag schließen E oder N?

Die steuerlichen7rechtlichen Aspekte der Eigentümer/Nießbraucher sind irrelevant.
Es geht nur darum Rechtssicherheit für M zu erhalten.
Tod von N oder sonstige Eigentümerwechsel sind momentan auch irrelevant.

Hintergrund: N möchte an M vermieten E nur unter Vorbehalt.
Vielen Dank
Wolfgang

Hallo!

leider kann sich E das aber nicht aussuchen. Er hat da nichts zu bestellen.

Das Nießbrauchsrecht hat N,nur sie darf nutzen oder auch vermieten und die Miete kassieren. Sie muss niemanden fragen,ob es etwa E passt oder nicht.

N vermietet an M.

Interessant wirds ja erst nach dem Erlöschen des Nießbrauchsrecht durch Tod der N. Das möge jemand anderes beantworten.

M hat keinen Vermieter mehr,der ihm das Mietrecht dort einräumen kann. Das ist ja anders als bei Verkauf der Mietwohnung. Käufer muss Vertrag übernehmen. Eebenso muss ein Erbe den Vertrag übernehmen.

Muss man das auch bei Wegfall Nießbrauchsrecht ? Der Eigentümer E ist ja weder Erbe noch Käufer.

mfG
duck313

Hallo,

Hallo!

leider kann sich E das aber nicht aussuchen. Er hat da nichts
zu bestellen.

Das Nießbrauchsrecht hat N,nur sie darf nutzen oder auch
vermieten und die Miete kassieren. Sie muss niemanden
fragen,ob es etwa E passt oder nicht.

Dies kann stimmen, muss aber nicht.
Denn es kommt darauf an, wie das Nießbrauchrecht im Grundbuch formuliert ist.

In einem mir bekannten Fall, endet das Nießbrauchrecht beim Auszug aus der Wohnung.

Gruß Merger

Hallo.

Vermieter kann jeder sein, der über die Mietsache aufgrund eines Rechtes verfügen kann. Der Vermieter muss also nicht unbedingt auch der Eigentümer der Sache sein, sondern es reicht, wenn ihm die Verfügungsbefugnis über die Mietsache übertragen worden ist(z. B. Untermiete, Hausverwaltung, Nießbrauch, Vollmacht).

Es spielt also keine Rolle, ob der Eigentümer oder der Nießbraucher das Objekt vermietet. Es ist allenfalls dann relevant, wenn es um Zusagen an den Mieter, Mietzahlungen und dergleichen geht. Hier ist dann immer die Person des Vermieters entscheidend.