Hallo Wissende,
Sohn E ist Eigentümer, Mutter N hat das Nießbrauchrecht.
N geht ins Altersheim.
Person M möchte das Haus mieten. Mit wem muss M den Mietvertrag schließen E oder N?
Die steuerlichen7rechtlichen Aspekte der Eigentümer/Nießbraucher sind irrelevant.
Es geht nur darum Rechtssicherheit für M zu erhalten.
Tod von N oder sonstige Eigentümerwechsel sind momentan auch irrelevant.
Hintergrund: N möchte an M vermieten E nur unter Vorbehalt.
Vielen Dank
Wolfgang