Wer versteht AsylbLG - § 1a ?

Hallo!
Wir beschäftigen uns gerade mit dem Asylbewerberleistungsgesetz, verstehen aber den §1a nicht wirklich. Kann uns das jemand erklären?

Hier der Link zum AsylbLG:
http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/index.html

Danke schon mal im Voraus!

Hallo,

was ist denn daran unklar?
Keine Leistungen nach diesem Gesetz erhalten Personen, die nur zum Zweck der Leistungsgewährung eingereist sind oder die aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen sich verhindern. Eine Leistung wird nur dann gewährt, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine Nichtleistung unmöglich machen.

Gruss

Iru