Wer versteht das neue Meldegesetz?

Das neue Meldegesetz, gültig ab 1.11.2015, ist verwirrend. Gilt eine gelegentlich vermietete private Unterkunft als Beherbergungsstätte? Muss jede „beherbergte“ Person, auch wenn sie nur 5 Tage bleibt (z.B. Messebesucher) am Ankunftstag einen Meldeschein ausfüllen? Oder wird der Gast bei der Meldebehörde erst meldepflichtig, wenn er länger als 6 Monate bleibt? Wie geht man vor, wenn die Beherbergungsdauer nicht feststeht?
Zitate aus dem Gesetz helfen mir nicht weiter. Vielen Dank für eure Meinung.
Novesia

Servus,

da geht es nicht um Meinungen, sondern um eine Regelung, die sich eindeutig aus dem Wortlaut von § 27 Abs 2 und 3 BMG ergibt. Schade, dass Dich das Gesetz selber nicht interessiert - damit wäre Dir geholfen.

Schöne Grüße

MM