Hallo,
eine Eigentümergemeinschaft gehe überhaupt nicht auf eine Aufforderung ein, die im Rahmen einer Nachbarschaftssache gestellt wird (zB. Rückschnitt von Bäumen).
Geht man dann als Bürger schlicht und einfach zum Amtsgericht und reicht auf der Geschäftsstelle Klage ein gegen die Eigentümergemeinschaft „Schlossallee 13“, vertreten durch die Hausverwaltung „Müller&Meyer“, Klage auf Erfüllung dieser Forderung ?
Gruß
Karl
Geht man dann als Bürger schlicht und einfach zum Amtsgericht
und reicht auf der Geschäftsstelle Klage ein gegen die
Eigentümergemeinschaft „Schlossallee 13“, vertreten durch die
Hausverwaltung „Müller&Meyer“, Klage auf Erfüllung dieser
Forderung ?
Das ist, soweit das hier beurteilbar ist, richtig. Sinnvoller wäre es jedoch mit einen Anwalt, den ja die Beklagte bezahlt, wenn sie im Unrecht ist.
Gruß
Dea