Wer von beiden (oder beide?) machen sich strafbar?

Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Privatmann beauftragt Handwerker, Arbeiten bei ihm durchzuführen im Wert von € 5.000,00.
Er rechnet in seiner Rechnung aber nur 2.000,00 € ab, lässt sich weitere € 1.700,00 bar geben und die Sache ist damit erledigt.
Dass die 1.700,00 € Schwarzgeld sind, ist klar.
Weiter ist klar, dass sich der Handwerker strafbar macht.
Aber? Macht sich auch der Kunde in irgend einer Form strafbar??
Danke

hi

wenn der Wert der Arbeit 1700,- +19% MwSt ist - das wäre in der Praxis der wahrscheinlichere Fall - spart sich der AG die MwSt und der AN die Einkommenssteuer. Also eine Aufforderung zur Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung bei beiden (bin kein Rechtswissenschaftler)

falls der AG aber behauptet, die 1700 wäre der vereinbarte Bruttopreis gewesen, ist der Rechnungsbetrag 1.428 +19%MwSt und der AN wäre allein die Steuer schuldig geblieben

Wenn der Handwerker das so in der Steuererklärung angibt, ist die Welt i.O.

Wenn nicht, hat er in jeder Hinsicht schlechte Karten. Müsste er doch beweisen, dass der Wert 1700 +MwSt wäre und begründen, warum er über den Rest keine Mahnung geschrieben hat und…

…warum er es bei der Steuererklärung einfach ‚vergessen‘ hat

Schorsch