Sehr geehrte Damen und Herren,
wer von Ihnen hat es schon gewußt, dass die Kältekonservierung von Menschen in Deutschland nicht grundsätzlich verboten ist?
Der Hinweis in folgender Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kryonik
ist relativ neu, ich schau dort regelmäßig nach.
Neeeein ich bin nicht(!) nachtragend …
Zitat:"In Deutschland hingegen gibt es trotz des Friedhofszwangs eine rechtliche Grundlage dafür : Der Friedhofszwang in Deutschland schreibt vor, dass Kryonik in Deutschland innerhalb eines für diese Zwecke zugelassenen Bestattungsplatzes stattzufinden hat. (Vgl. Bestattungsgesetz für das Land Rheinland-Pfalz vom 4. März 1983 (GVBI. S. 69) geändert durch Gesetz vom 6. Februar 1996 (GVBI. S. 65 ), § 2 Abs. 4, Satz 2, § 4 Abs. 1). Für das Land Rheinland-Pfalz hat der Landesgesetzgeber für kryonische Bestattungen wahlweise die Zulassung oberirdischer oder unterirdischer Grabkammern, Totenhäuser, sowie Grüfte vorgesehen. In Rheinland-Pfalz ist jede kryonische Bestattung als Erdbestattung auszuführen, wobei Erdbestattung wahlweise die Bestattung einer Leiche in einem Sarg in einer oberirdischen oder unterirdischen Grabkammer, in einem Totenhaus oder einer Gruft ist und die gewählte Grabstätte mit einer Tiefkühleinrichtung ausgestattet sein muss . (Vgl. Bestattungsgesetz vom 4. März 1983 (GVBI. S. 69) geändert durch Gesetz vom 6. Februar 1996 (GVBI. S. 65). § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 2, § 8 Abs. 3, Abs. 4, Satz 2, Satz 3.) Kommerzielle Anbieter, die sich auf die Organisation solcher kryonischer Bestattungen spezialisiert haben, existieren in Deutschland nicht. Zitat Ende
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kryonik
Mit besten Grüßen
Jens Rabis