Angenommen, man hat ein Grundstück welches tiefer liegt als das Nachbargrundstück.
So wäre ja an der Grenze ein Hang, sagen wir mal ca 1m.
Dieser Hang ist entstanden, da die Bauherren vom unterem Grundstück, Erde abtragen mussten.
Wenn jetzt der höher liegende Nachbar genau an die Hanggrenze ein Carport bauen würde, wer müsse denn den die Absicherung des Hanges veranlassen.