Wer wäre für die Hangsicherung verantwortlich

Angenommen, man hat ein Grundstück welches tiefer liegt als das Nachbargrundstück.
So wäre ja an der Grenze ein Hang, sagen wir mal ca 1m.

Dieser Hang ist entstanden, da die Bauherren vom unterem Grundstück, Erde abtragen mussten.

Wenn jetzt der höher liegende Nachbar genau an die Hanggrenze ein Carport bauen würde, wer müsse denn den die Absicherung des Hanges veranlassen.

Moin, Thrant,

Wenn jetzt der höher liegende Nachbar genau an die Hanggrenze

meinst Du Grundstücksgrenze? Hänge haben meist keine Grenzen.

ein Carport bauen würde

das dürfte er eh nur dann, wenn der Nachbar es erlaubt.

wer müsse denn den die Absicherung des Hanges veranlassen.

Veranlassen? Na wie auch immer - wer baut, muss anständig bauen. Oder sucht da jemand einen Grund, den Nachbarn an den Baukosten zu beteiligen? Der lasse mal alle Hoffnung fahren.

Gruß Ralf

Die Regelung für Hanggrundstücke steht im BGB, da dies ein verdammt altes Problem ist.
Ein Carport kann genhemigungsfrei an der Grundstücksgrenze errichtet werden.

Jetzt bin ich immer noch nicht schlauer.

Die Frage nochmals vereinfacht.

Wer wäre für die Hangsicherung zuständig, der hoch liegende oder der unten liegende?

Moin, Thyrant,

Wer wäre für die Hangsicherung zuständig, der hoch liegende
oder der unten liegende?

derjenige, der die Gefahr des Abrutschens verursacht. Wer denn sonst?

Gruß Ralf