Wer war für und wer war gegen Hitler?

Hallo Rolf,
ich kenne das von dir hier gelobte buch nicht, aber ich vermute in einem Punkt eine Übertreibung.
Im hier in Frage stehenden Gebiet, ist es m. W. wahrscheinlich noch weniger als sonst wo in der Welt jemals „vollkommen friedlich“ zugegangen.
Die so nie stattgefundene Landnahme war kein großer Feldzug, sondern die Ausbreitung geschah höchstens im Rahmen des landestypischen „Gerangels“, wie es vorher und nachher auch an der Tagesordnung war.
Ich schätze das wolltest du pointieren(?).

Gruß
Werner

Hallo Werner,

… sondern die Ausbreitung geschah höchstens im Rahmen des
landestypischen „Gerangels“, wie es vorher und nachher auch an
der Tagesordnung war.

Sagen wir, jenes „Gerangels“, das nicht nur in Palästina, sondern in jeder halbwegs bewohnten Weltgegend zu jener Zeit (und nicht nur dann) üblich war.

Gruß Hardey

Hallo Werner,

Die so nie stattgefundene Landnahme war kein großer Feldzug,
sondern die Ausbreitung geschah höchstens im Rahmen des
landestypischen „Gerangels“, wie es vorher und nachher auch an
der Tagesordnung war.

nein, nicht mal das!
Finkelstein/Silberman schreiben, daß sich die archäologisch gefundenen Hinterlassenschaften in nichts von denen der anderen Bewohner des Landes Kanaan unterschieden haben.
Der einzige Unterschied war, daß man in den Abfallgruben keine Knochen von Schweinen gefunden hat. Offenbar hat diese Gruppe von Menschen, die ansonsten ihren Nachbarn in Habitus und Bräuchen und Keramik gleich war, irgendwann darauf verzichtet, Schweinefleisch zu essen.
Nun waren die Bergregionen (vor allem in Juda; Israel im Norden ist ein Sonderfall) ohnehin immer spärlicher besiedelt als die Abhänge oder die Küstenebene (die dazu noch großenteils den Philistern gehörte). Den Autoren zufolge gibt es keinerlei Anzeichen für eine gewaltsame Auseinandersetzung.

Gruß - Rolf

Der Begriff ‚Lebensraum‘
Hallo Ralf,

Ein solcher Staat hat aber dann auch das sittliche Recht,
die Mittel der Macht zu gebrauchen und der so ausgerichteten
Nation Freiheit und Lebensraum zu erkämpfen. Und kein
Opfer ist zu groß, als dass es ein solcher Staat nicht fordern
dürfte.

Vermutlich klebt Ihr alle zu sehr an der NS-Interpretation von Lebensraum, der ja irgendwo im weiten Osten gesehen wurde. Das aber auch nur, weil man als Voraussetzung annahm, das damalige Deutsche Reich sei zu klein. Diese Voraussetzung war sicher schon damals falsch, weil man eine Autarkie postulierte, die jedem Volkswirtschaftler die Haare zu Berge stehen lässt.

Wenn man nun einfach die gängige völkerrechtliche Definition eines Staates annimmt, dann verliert der Begriff Lebensraum einiges seines Schreckens; denn danach definiert sich ein Staat aus Staatsvolk, Staatsgewalt und - eben - Staatsgebiet.

Gruß,
Andreas

Hallo Andreas,

Vermutlich klebt Ihr alle zu sehr an der NS-Interpretation von
Lebensraum, der ja irgendwo im weiten Osten gesehen wurde.
aber auch nur, weil man als Voraussetzung annahm, das damalige
Deutsche Reich sei zu klein.

es ist mir unverständlich, wie Du als Historiker zu einer derart naiven Einschätzung kommst. Der Begriff ‚Lebensraum‘ mag vielleicht in einem anderen Kontext unverfänglich sein - nicht jedoch, wenn in Bezug auf eine Nation vom „sittlichen Recht“ gesprochen wird, sich „Lebensraum zu erkämpfen“. Gleich, ob der nun ‚im Osten‘ liegt oder ob man die Lokalisation dieses Lebensraumes im Nebulösen belässt.

Fasse jetzt noch die Begriffsgeschichte ins Auge (vgl. http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/wegbereiter/leben…) und dann erkläre mir, wie man eine Äußerung wie die von Dibelius im Jahre 1961, also doch für ein Publikum, dem die „NS-Interpretation“ (wie Du es zu nennen beliebst) dieses Begriffs noch sehr gegenwärtig war, denn bitteschön zu interpretieren hat.

Wenn man nun einfach die gängige völkerrechtliche Definition
eines Staates annimmt, dann verliert der Begriff Lebensraum
einiges seines Schreckens; denn danach definiert sich ein
Staat aus Staatsvolk, Staatsgewalt und - eben - Staatsgebiet.

Ein Staatsgebiet ist also der „Lebensraum“, den zu „erkämpfen“ ein Staat (die Staatsgewalt) das „sittliche Recht“ hat, wenn die Nation, also das Staatsvolk, in einer Ordnung (einer ‚aufgerichteten‘, also nicht notwendig selbstgewählten) lebt, „in der die Menschen die Freiheit haben, dem christlichen Evangelium gemäß zu leben“.

Merkst Du etwas? Ganz offensichtlich versteht Dibelius unter ‚Lebensraum‘ eben nicht einfach ‚Staatsgebiet‘ - er spricht von einem existierenden, ‚ausgerichteten‘ Staat und einer Nation mit einer ‚aufgerichteten Ordnung‘. Natürlich hat solch ein Staat als konstitutives Element auch ein Staatsgebiet. Ein von diesem Staat erst zu erkämpfender Lebensraum kann folglich mit diesem Staatsgebiet nicht identisch sein.

Das ist freilich keine „NS-Ideologie“, das ist eine sich als christlich ausgebende Ideologie. Im Klartext: der Zweck heiligt das Mittel. Die Erkämpfung von Lebensraum ist dann sittlich gerechtfertigt, wenn die Nation (das klingt bei Dibelius freilich unverfänglicher als ‚Volk‘) nach den Vorstellungen des Herrn Dibelius „ausgerichtet“ ist - nicht aber, wenn die Ausrichtung den Vorstellungen eines Herrn Hitler folgt. Das ändert jedoch nichts daran, dass es sich um eine Rechtfertigung von Eroberungskriegen handelt.

Das wirft natürlich auch ein Licht darauf, was denn die ‚Bekennende Kirche‘ eigentlich war - nämlich keine Fundamentalopposition gegen den Faschismus, sondern eine speziell gegen die Gleichschaltung der Kirchen gerichtete. Dass Hitler nicht für eine gleichberechtigte Partnerschaft mit den Kirchen zu haben war, dass sein religiöses Programm auf ein ‚Neuheidentum‘ hinauslief, wurde Vielen allerdings erst im November 1933 klar. Möglicherweise auch Dibelius.

Freundliche Grüße,
Ralf